+++News aus dem Landratsamt: Nachweis über Corona-Infektion – Fehler beim Versand+++
Beim Versenden der Bescheinigung über eine Corona-Infektion an Landkreisbürger, einer Serviceleistung des Landratsamtes Freising, ist der Behörde ein Fehler unterlaufen. So haben einige Bürger einen Nachweis mit einem falschen Geburtsdatum oder aber einem falschen Nachnamen erhalten. Die verschiedenen Datenkomponenten sind nicht zusammengehörig und lassen somit keine Rückschlüsse auf Personen zu. Zu dem Fehler kam es durch die Verschiebung von Datensätzen im Tabellenkalkulationsprogramm.
Betroffene Bürger möchten sich bitte beim Landratsamt per E-Mail an testnachweis@kreis-fs.de melden. Ihnen wird dann umgehend eine korrekte Bescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Warum der Nachweis wichtig ist
Für Genesene wie auch für vollständig gegen Corona Geimpfte gelten nach der aktuellen Fassung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einige Erleichterungen. Das Landratsamt stellt derzeit über 8.000 Menschen im Landkreis einen Nachweis über ihre Infektion mit dem Coronavirus aus und sendet ihnen diesen postalisch in der Woche ab 17. Mai zu.
Genesene können außerdem den Laborbefund als Nachweis nutzen, in dem ihnen das positive Ergebnis eines PCR-Tests mitgeteilt wurde – ebenso wie den Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes. Das Laborergebnis muss jedoch mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Liegt die Infektion mehr als sechs Monate zurück, benötigen auch Genesene eine einzelne Coronaimpfung (statt zwei Impfungen), damit die Erleichterungen für sie gelten. Auch hierfür ist der Nachweis über die Infektion erforderlich.