+++News aus der Stadt Freising: „Das ist an den „stillen Tagen“ erlaubt – im April gelten Einschränkungen für Gaststätten, Bars, Spielhallen und ähnliches“.+++
Im April sind der Gründonnerstag (02.04.), Karfreitag (03.04.) und Karsamstag (04.04.) sogenannte „stille Tage“ nach dem Feiertagsgesetz. An diesen Tagen
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