+++News aus der Stadt Freising: Bauliche Veränderungen sind der Stadt Freising – Referat 7.2 -Stadtentwässerung bitte schriftlich oder elektronisch mitzuteilen!+++
Grundstückseigentümer/innen oder Erbbauberechtigte sind verpflichtet, maßgebliche bauliche Veränderungen zeitnah der Stadt Freising – Stadtentwässerung anzuzeigen (§ 15 der Beitrags- und
Weiterlesen