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+++News aus dem Landratsamt: Nachweis für Genesene – Landratsamt schickt über 8.000 Bürgern Bescheinigung zu+++

Für Genesene wie auch für vollständig gegen Corona Geimpfte gelten nach der aktuellen Fassung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einige Erleichterungen.

Das Landratsamt Freising stellt derzeit über 8.000 Menschen im Landkreis einen Nachweis über ihre Infektion mit dem Coronavirus aus und sendet ihnen diesen postalisch ab Montag, 17. Mai, zu. Genesene können außerdem den Laborbefund als Nachweis nutzen, in dem ihnen das positive Ergebnis eines PCR-Tests mitgeteilt wurde – ebenso wie den Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes. Das Laborergebnis muss jedoch mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Liegt die Infektion mehr als sechs Monate zurück, benötigen auch Genesene eine Coronaimpfung, damit die Erleichterungen für sie gelten. Auch hierfür ist der Nachweis über die Infektion erforderlich.

Die Bescheinigung des Landratsamtes ist eine Serviceleistung und gilt gleichwertig mit dem Laborbefund oder dem Absonderungsbescheid als Nachweis. Genesene im Landkreis, die bis Samstag, 22. Mai, noch keine Bescheinigung des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten sich per E-Mail an testnachweis@kreis-fs.de zu melden.

Die Erleichterungen

Menschen, die bereits eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben, müssen aktuell keinen negativen Test vorlegen, wenn sie im Einzelhandel einkaufen oder beispielsweise zum Friseur gehen wollen. Von Kontaktbeschränkungen und Ausgangsperre sind sie ausgenommen, bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bleiben sie bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl unberücksichtigt.

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