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+++News aus dem Landratsamt Geflügelpest: Maßnahmen zum Schutz gehaltener Vögel+++

Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland wieder vermehrt zu Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest). In den meisten Fällen wurde der Subtyp H5N1 nachgewiesen. Neben Fällen bei Wildvögeln, vor allem bei Wildgänsen und Wildenten, aber zum Beispiel auch bei Möwen und Greifvögeln, gab es bereits mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln. So wurde am 3. Dezember der Ausbruch in einem Geflügelbestand im Landkreis Erding vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Nach Risikoeinschätzung vom 26. Oktober kam das FLI bereits zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAI bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch einzustufen ist. Wegen einer aktuellen Risikobewertung vom 3. Dezember kommt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter Einbeziehung der FLI Risikoeinschätzung und der aktuellen, sehr dynamischen Entwicklung der Lage zu dem Schluss, dass HPAIV höchstwahrscheinlich auch in Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist und das Risiko einer HPAIV-Verbreitung in der Wildvogelpopulation bzw. eines Eintrags in Nutzgeflügelbestände als hoch eingestuft werden muss. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, bayernweit Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände zu treffen.

Ab 10. Dezember geltende Allgemeinverfügung

In einer ab 10. Dezember gültigen Allgemeinverfügung sind daher unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising angeordnet. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden.

Auf zukünftige Stallpflicht vorbereiten

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Freising alle (Hobby-) Geflügelhalter sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird eine Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf – mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (wie zum Beispiel ein engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung, die wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen zusammenfasst, und auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht eingeht, kann auf der Homepage des LGL unter https://www.lgl.bayern.de/publikationen/index.htm#veterinaermedizin abgerufen werden.

Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht anzuzeigen. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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