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+++News aus der Stadt Freising Lärmaktionsplan Flughafen München: So argumentierte die Stadt Freising.+++

„Die Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021 durch die Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass eine Überarbeitung auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht erforderlich ist. Der Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Großflughafen München vom Dezember 2021 gilt damit fort“, informiert die Regierung von Oberbayern in einer öffentlichen Bekanntmachung.

Überprüfung des Lärmaktionsplanes vom 27. Dezember 2021

Die Regierung von Oberbayern hatte unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden im Jahr 2021 einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet. Dieser stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen. Jener

Lärmaktionsplan für den Großflughafen München war am 27.12.2021 in Kraft getreten.

Anlässlich der Veröffentlichung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) (Link: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de&serviceURL=https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/laerm/flughaefen) hat die Regierung von Oberbayern den im Dezember 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität überprüft. Hierzu hat die Regierung einen Berichtsentwurf zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt, der vom 17. Februar bis 03. April 2023 eingesehen werden konnte und zu dem die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen. 18 Bürgerinnen und Bürger, zwei Bürgervereine sowie Naturschutzorganisationen, drei Gemeinden und die Flughafen München GmbH (FMG) hatten daraufhin entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

Auch die Stadt Freising hat sich entsprechend der einstimmigen Beschlussfassung im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt am 29. März 2023 selbstverständlich schriftlich dazu geäußert: Eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans wurde als nicht sinnvoll erachtet, da für die aktuell vom LfU vorgelegte Lärmkartierung die Flugverkehrsdaten aus dem Jahr 2021 verwendet wurden. Diese Zahlen seien jedoch auf Grund der Corona-Pandemie erheblich geringer, als die Verkehrsdaten aus dem Jahre 2017, die für den Lärmaktionsplan vom Dezember 2021 herangezogen worden waren. Zudem wurde seitens der Stadt das endgültige Lossagen von der Realisierung einer 3. Start- und Landebahn und die Aufhebung des zugehörigen Vorranggebietes aus dem Landesentwicklungsprogramm für Bayern gefordert. Darüber hinaus wird es aus Sicht der Stadt Freising als erforderlich erachtet, die Nachtflugregelungen zum Schutz der Anwohner/-innen in der Umgebung des Flughafens München zu aktualisieren. Schließlich hält die Stadt Freising an ihren bisherigen Stellungnahmen fest, die im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans abgegeben wurden.

Überprüfungsbericht der Regierung von Oberbayern vom Juli 2023

Die Regierung von Oberbayern hat die Stellungnahmen erfasst, bewertet und den Überprüfungsbericht fertiggestellt mit dem Ergebnis, dass eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht erforderlich sei.

Bekanntmachung und Auslegung

Der Überprüfungsbericht ist im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 18 vom 07. Juli 2023 unter „Umweltfragen/Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München“ bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist online zu finden unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2023/18_070723.pdf.

Auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern kann der Überprüfungsbericht eingesehen und heruntergeladen werden unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html). Die Stellungnahmen mit Bewertung sind in der Anlage 4 zu finden.

Hier steht zudem der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom 27. Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich zur Online-Veröffentlichung liegen der Überprüfungsbericht und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, noch bis einschließlich 11. August 2023 zur Einsichtnahme aus.

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