+++News aus der Stadt Freising: Fristverlängerung für Überschwemmungsgebiet Schleifer-/Galgenbach.+++
Auf ein für Freising wichtiges Thema weist das Landratsamt in seiner aktuellen „Bekanntmachung zur Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Über-schwemmungsgebietes am Schleiferbach und am Galgenbach“ im Freisinger Stadtgebiet hin. Im Amtsblatt des Landratsamtes vom 11. Mai 2023 heißt es dazu: „Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Freising Nr. 16 vom 21.06.2018 wurde das vom Wasserwirtschaftsamt München ermittelte Überschwemmungsgebiet am Schleiferbach und am Galgenbach vorläufig gesichert. Die zunächst fünf Jahre geltende vorläufige Sicherung wird mit Ablauf des 20.06.2023 enden. Diese Frist wird hiermit um zwei Jahre verlängert. Die vorläufige Sicherung endet spätestens nach Ablauf dieser Frist, bzw. sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungs-gebiets in Kraft tritt oder das jeweilige Festsetzungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs. 4 des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG).
Begründung für die Verlängerung der vorläufigen Sicherung: Da die erforderlichen Planunterlagen noch nicht vollständig vorliegen, hat sich die Einleitung des Festsetzungsverfahrens bislang verzögert.
Ergänzende Informationen: Ermittelte, vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden im Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern für die Öffentlichkeit dokumentiert.
Unter www.iug.bayern.de sind auch weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren zu finden. Wasserspiegellagen sind beim Wasserwirtschaftsamt München oder beim Landratsamt Freising, Stelle für Wasserwirtschaft, zu erfragen.“
Hintergrund: Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und Gefahrenabwehr. Insbesondere sollen ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt, Gefahren kenntlich gemacht sowie freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden, um damit in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser zu verringern oder zu vermeiden.