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+++News aus demLandratsamt Thema Wassercent: Erinnerung zur Rückmeldung bis 30. November und Registrierung für die BayernID.+++

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) am 1. Januar 2026 gilt in Bayern ein neues Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser in Höhe von 0,10 Euro pro Kubikmeter. Entgeltpflichtig gemäß Artikel 78 BayWG sind Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser oder solche, die Grundwasser ohne Zulassung entnehmen.

Mit einem Informationsschreiben hat das Landratsamt Freising die Entgeltpflichtigen gebeten, bis spätestens 30. November 2026 Rückmeldung zu geben. Das Landratsamt bittet zu beachten, dass eine fristgerechte Antwort die weitere Bearbeitung erleichtert und dazu beiträgt, Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden. Geht bis zum Ablauf der Frist keine Rückmeldung ein, werden die Bescheide unter Zugrundelegung der vorhandenen Unterlagen erstellt.

Im Dezember 2026 wird ein weiteres Schreiben für die Meldung der jeweiligen Wasserentnahmemenge versandt. Dieses enthält einen QR-Code, über den die digitale Meldung aufgerufen werden kann. Für die digitale Übermittlung ist vorab eine Authentifizierung mit der BayernID erforderlich. Die Registrierung erfolgt unterhttps://id.bayernportal.de/de. Alternativ ist die Übermittlung der tatsächlichen Wasserentnahmemenge per E-Mail an wassercent@kreis-fs.de oder postalisch möglich.

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