+++News aus dem Landratsamt Pflichtumtausch: Wurde Ihr Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt?+++
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Freising erinnert daran, dass der nächste Stichtag beim bundesweiten Pflichtumtausch von Führerscheinen bevorsteht. Bis 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt (Ziff. 4b auf der Rückseite des Kartenführerscheins) wurden, umgetauscht werden. Vom Pflichtumtausch ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden, egal welchen Führerschein sie besitzen.
Um einen fristgerechten Umtausch sicherzustellen, wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen. Aufgrund bundesweit steigender Antragszahlen ist insbesondere zum Jahresende mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen. „Nutzen Sie hierfür gerne die Onlineterminbuchung zur sofortigen Antragsbearbeitung vor Ort bzw. zur Abholung Ihres Führerscheins, um Wartezeiten zu vermeiden“, empfiehlt die Führerscheinstelle.
