+++News aus dem Landratsamt Wassercent in Bayern: Entgeltpflichtige erhalten demnächst Informationsschreiben.+++
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) am 1. Januar 2026 gilt ein neues Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser in Höhe von 0,10 Euro pro Kubikmeter. Hintergrund ist eine Änderung des bayerischen Rechts. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wasserressourcen in Bayern fair und ausgewogen genutzt und langfristig gesichert werden.
Entgeltpflichtig gem. Art. 78 BayWG sind Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser oder solche, die Grundwasser ohne Zulassung entnehmen. Ab dem 1. September 2026 erhalten alle entgeltpflichtigen Personen ein Informationsschreiben über die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts. In diesem Infobrief wird jeder Entgeltpflichtige zur Überprüfung und Bestätigung seiner Daten aufgefordert.
Weitere Informationen zum Thema Wassercent sind im Internet unter folgenden Links zu finden:
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm
- https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/umweltschutz-und-abfall/wasserrecht-und-wasserwirtschaft.html
Bei Fragen kann man sich per E-Mail an das Funktionspostfach wassercent@kreis-fs.dewenden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat für September 2026 eine Broschüre angekündigt, die das Landratsamt Freising bei Erhalt an die Entgeltpflichtigen übersenden wird.
