+++News aus dem Landratsamt: Pflicht zur Reitpferde-Kennzeichnung im Landkreis Freising aufgehoben.+++
Das Landratsamt Freising hat die „Verordnung des Landratsamtes Freising über die Kennzeichnung von Reitpferden“ aus dem Jahr 1998 aufgehoben. Damit entfällt ab sofort die Pflicht, Reitpferde bei Ausritten im Landkreis Freising mit einem Nummernschild zu kennzeichnen.
Die Verordnung war vor knapp drei Jahrzehnten eingeführt worden. Ziel war es, Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur und des Erholungsverkehrs sowie Beschädigungen fremden Eigentums leichter verfolgen zu können. Durch die Kennzeichnung der Pferde sollten mögliche Verursacherinnen und Verursacher schnell identifiziert und gegebenenfalls sanktioniert werden können.
In der Praxis konnten die mit der Regelung verbundenen Erwartungen jedoch nur eingeschränkt erfüllt werden. Zum einen verhält sich die überwiegende Mehrheit der Pferdehalterinnen und Pferdehalter verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll gegenüber Natur, Erholungssuchenden und fremdem Eigentum. Zum anderen trugen diejenigen, die gegen Vorschriften verstießen, häufig kein Kennzeichen, sodass eine Identifizierung oftmals nicht möglich war.
Gleichzeitig bedeutete die Kennzeichnungspflicht für die betroffenen Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer einen zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Vor diesem Hintergrund hat sich das Landratsamt Freising dazu entschieden, die Verordnung aufzuheben.
Für die Betroffenen besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Bereits ausgegebene Pferdekennzeichen können behalten werden; eine Rückgabe ist nicht erforderlich. Mit der Abschaffung der Kennzeichnungspflicht werden die Pferdehalterinnen und Pferdehalter im Landkreis Freising entlastet. Zugleich leistet das Landratsamt einen weiteren Beitrag zum Abbau bürokratischer Regelungen und zur Verwaltungsvereinfachung.
