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+++News aus dem Landratsamt: Krankenhaus-Ampel leuchtet Rot: Verschärfte Corona-Regelungen im Landkreis Freising+++

Die Corona-Krankenhaus-Ampel steht seit Dienstag, 9. November, in ganz Bayern auf Rot. Am Montag wurden nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit 609 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt. Der aktuelle Wert liegt somit über der kritischen Intensivbettenauslastung von 600. Das bedeutet auch für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Freising, dass einige Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung verschärft werden. Folgendes Regelungen gelten ab Dienstag:

·       Einrichtungen, Veranstaltungen etc., bei denen bisher die 3G-Regel galt, sind nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.

·       Ausgenommen sind Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier gilt 3G plus.

·       In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

·       3G am Arbeitsplatz: Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

·       Der Zugang zu Handel und ÖPNV unterliegt weiter keiner 3G-Regelung.

·       Der Maskenstandard wird, wie schon bei Ampel-Status Gelb auf FFP2 angehoben.

Weitere Informationen zur Krankenhaus-Ampel finden sich im Internet unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel.

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