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+++News aus der Stadt Freising: Neue Fahrradstraßen für Freising.+++

Um den Radverkehr weiter zu fördern und schnelle Routen bereitzuhalten, widmet die Stadt Freising voraussichtlich noch im Oktober weitere Straßenzüge in Fahrradstraßen um.

Nachdem die Stadt Freising in den Sommerferien mit der fahrradfreundlichen Umgestaltung der Karlwirtkreuzung als Weiterführung der Umfahrung in der Kammergasse und der Eröffnung des Lastenradmietsystems zwei wichtige Projekte für den Radverkehr umgesetzt hat, wird im Herbst nun eine weitere Maßnahme für die Freisinger RadlerInnen angegangen. In seiner Sitzung vom 14. September 2022 hat der Planungsausschuss des Freisinger Stadtrates beschlossen, weitere Fahrradstraßen und -zonen auszuweisen. Die Kulturstraße, die Alte Poststraße (westlich der Wendelinstraße) sowie die Straße Zur Schwabenau waren bereits vor der Bereisung durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) im Herbst 2020 als Fahrradstraßen bzw. -zonen ausgewiesen worden. „Eine Vergleichszählung in der Kulturstraße zeigte, dass sich die Anzahl an Radfahrer/-innen mit Umsetzung als Fahrradstraße deutlich erhöht hat, während der Kfz-Verkehr gesunken ist“, berichtet Mobilitätsmanager Dominik Fuchs aus dem Bau- und Planungsreferat der Stadt Freising.

Fahrradstraßen haben zum Ziel, dem Radverkehr eine sichere und schnelle Wegeführung vorzugeben und sollen entsprechend einladend gestaltet sein. Grundsätzlich ist in Fahrradstraßen nur das Radfahren erlaubt, allerdings kann sie mit Zusatzschildern auch weiteren Verkehrsmitteln freigegeben werden. Im Fall der Freisinger Fahrradstraßen sind immer „Anlieger frei“ – Anwohner/-innen, Besucher/-innen oder Paketdienste beispielsweise können die Straße auch mit dem Auto befahren. Die Straße einfach zur Durchfahrt zu nutzen, ohne dass sich das eigentliche Ziel der Fahrt dort befindet, ist jedoch nicht gestattet.

In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer/-innen nebeneinander fahren und der Kfz-Verkehr ist nur zu Gast – entsprechend hat er sich an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anzupassen. Überholen in ausreichendem Abstand von 1,5 Metern und Parken ist weiterhin möglich.

Fahrradzonen haben dieselben rechtlichen Regelungen wie Fahrradstraßen, jedoch gilt hier rechts vor links. Im Gegensatz zur Fahrradstraße überspannt die Zone einen ganzen Bereich und nicht nur eine definierte Achse.

Die Ausweisung der Fahrradstraßen und -zonen richtet sich nach dem Zielnetz Radverkehr aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Freising. Dabei wurden sowohl Hauptrouten für den Radverkehr wie auch Straßen mit einer untergeordneten Bedeutung für den Kfz-Verkehr identifiziert, die sich für eine Ausweisung als Fahrradstraße eignen.

Folgende Straßenzüge sollen entsprechend umgestaltet werden:

Fahrradstraßen

  • Parkstraße (zwischen Landshuter Straße und Unterführung Höhe Parkhaus „Untere Altstadt“)
  • Feldfahrt
  • Lenaustraße
  • Angerstraße (Seitenstraße zwischen Unterführung Seilerbrücklstraße und Zufahrt Münchner Straße auf Höhe Annenhofstraße)

Fahrradzonen

  • Dürnecker Straße / Eschenhain / Ulmenweg / Rosenweg / Fliederweg / Birkenstraße
  • Bachstraße / Griesfeldstraße (südlich Vöttinger Straße)

Die Anlieger/-innen der jeweiligen Straßen wurden bereits mit einem Schreiben sowie einem Flyer über die anstehenden Änderungen informiert. Die Umsetzung beginnt voraussichtlich Ende Oktober. Dabei wird wie in den bisherigen Fahrradstraßen der Beginn mit einer roten Fläche farbig markiert sowie ein Piktogramm auf die Fahrbahn aufgetragen. Je nach Witterung kann sich daher die Umwidmung in einigen Straßen auch auf das Frühjahr 2023 verschieben.

Daneben wird die Stadtverwaltung prüfen, weitere Straßen im Stadtgebiet umzuwidmen und bestehende Fahrradstraßen durch zusätzliche Maßnahmen weiter zu verbessern.

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