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+++News aus der Stadt Freising: Für die Verkehrssicherheit Bäume und Sträucher zurückschneiden! +++

Die Stadt Freising bittet Grundstückseigentümer/-innen im Stadtgebiet ihre Anpflanzungen, welche entlang öffentlicher Straßen und Wege wachsen, zu kontrollieren. Falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, sind Bäume und Sträucher bis zum 28. Februar 2021 zurückzuschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 39, dass in der Zeit vom 01. März bis 30. September bestimmte Schnittmaßnahmen nicht erlaubt sind. Hecken und Bäume sind natürliche Lebensräume für Vögel und andere Tiere. Dennoch kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, wenn diese über das Grundstück hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen.

Gemäß Artikel 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümer/-innen oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche verpflichtet, Anpflanzungen und Bewuchs der über den öffentlichen Verkehrsraum hängt, regelmäßig zurückzuschneiden.

Laut Straßenverkehrsordnung ist über Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über Fahrbahnen von 4,50 m freizuschneiden. Ebenso ist es für die Verkehrssicherheit wichtig, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamens­schilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten werden. Aus Sicherheitsgründen sind morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum ebenfalls zu entfernen.

Das anfallende Schnittgut muss selbstverständlich ordnungsgemäß entsorgt werden und darf unter keinen Umständen in möglicherweise angrenzende Gräben geworfen werden – diese Gräben dienen dem Hochwasserschutz!

Zu geplanten Baumpflegemaßnahmen ist auch die Stadtgrünverordnung der Stadt Freising, online bequem nachzulesen auf den Seiten der Stadt unter https://www.freising.de/leben-wohnen/natur-umwelt/stadtgruen, zu beachten.

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