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+++News aus der Stadt Freising: Erhöhte Brandgefahr an den Freisinger Badeseen – Wichtige Hinweise zum Grillen gemäß den Naherholungssatzungen.+++


Für den Aufenthalt am Vöttinger Weiher, den Pullinger Seen und der Stoibermühle gelten klare Regeln, die in den jeweiligen Benutzungssatzungen der städtischen Naherholungsgebiete verankert sind. Um die Brandgefahr zu minimieren, ist das Grillen ausschließlich in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Grillzonen (Feuerstellen) gestattet. Außerhalb dieser Bereiche ist das Entfachen von Feuer strikt untersagt. Größere Grillfeiern müssen zudem vorab beim Ordnungsamt der Stadt Freising angemeldet werden. Mit einem verantwortungsvollen Umgang können wir gemeinsam dazu beitragen, die Natur zu schützen und allen Besucherinnen und Besuchern einen sicheren und erholsamen Aufenthalt an den Freisinger Seen zu ermöglichen.

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