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+++News aus der Stadt Freising: Deutscher Städte- und Gemeindebund zu Gast in Freising – Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher lädt ein.+++

Auf Einladung von Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher war der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) am Montag, 13. April und Dienstag, 14. April 2026 in Freising zu Gast. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus Kommunen waren der Einladung gefolgt und nahmen am fachlichen Austausch teil.

Im Mittelpunkt stand die Sitzung des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des DStGB. Der Ausschuss setzte sich aus kommunalen Vertreterinnen und Vertretern aus ganz Deutschland zusammen und diente dazu, praxisnahe Positionen zu aktuellen Fragen der Stadtentwicklung, des Bauplanungsrechts sowie des Umwelt- und Klimaschutzes zu erarbeiten und gegenüber Bund und EU zu vertreten.


Seit 2021 war Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher Vorsitzender des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des DStGB.

„Die aktuelle Novellierung des Bundesstädtebaurechts musste dazu genutzt werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies war nicht nur mit Blick auf den Wohnungsbau erforderlich“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, bei der Sitzung des Ausschusses.

Mit dem sog. Bau-Turbo hatte die Bundesregierung für den Bereich des Wohnungsbaus bereits Ende 2025 wichtige Verfahrenserleichterungen auf den Weg gebracht. „Diese waren aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Insbesondere die Forcierung der Nachverdichtung und die erleichterte Umnutzung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum war sinnvoll und konnte einen Beitrag zur beschleunigten Schaffung von Wohnraum leisten“, so Eschenbacher. Allerdings mussten weitere Schritte unternommen werden.


Eschenbacher: „Mit der Fokussierung der Baurechtsnovelle 2026 auf die Bereiche Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung und Klimaanpassung wurden weitere zentrale Handlungsfelder benannt. Dies war zu begrüßen. Nun mussten den Worten auch Taten folgen.“

So war zum Beispiel die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren ein wichtiger und längst überfälliger Schritt gewesen. Dies galt auch für Vorschläge zur Vereinfachung der Umweltprüfung, für eine Ausweitung des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) oder auch für die Einführung einer materiellen Präklusion – auch mit Wirkung für Rechtsbehelfe von Umweltvereinigungen.

Eschenbacher: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht, dass planungsrechtliche Entscheidungen und Vorhabengenehmigungen rechtssicher, transparent und in angemessener Zeit getroffen wurden. Daher war es notwendig, Verwaltungsverfahren weiter zu vereinfachen und kommunale Handlungsspielräume im Städtebaurecht zu stärken.“

Von besonderer Bedeutung blieb allerdings, dass die kommunale Planungs- und Steuerungshoheit gewahrt und im Ergebnis gestärkt wurde. Vor diesem Hintergrund waren weitere Privilegierungstatbestände, etwa beim Ausbau Erneuerbarer Energien im Außenbereich, abzulehnen. Dies galt auch für den Vorschlag, Bebauungsplanverfahren innerhalb einer Frist von zwei Jahren zum Abschluss zu bringen.

„Städte und Gemeinden unterstützten die Beschleunigung von Verfahren. Vorschläge mussten aber praktikabel und auch personell darstellbar sein“, so der DStGB-Beigeordnete Bernd Düsterdiek. Bauleitplanverfahren waren regelmäßig durch komplexe fachliche und rechtliche Anforderungen geprägt, die von den Kommunen nicht ohne Weiteres beschleunigt werden konnten. Insbesondere Umweltprüfungen, Immissionsschutzfragen, wasserrechtliche Anforderungen, Fragen der verkehrlichen Erschließung oder auch der Umgang mit Altlasten erforderten teils aufwändige Prüfungen und Abwägungen. Eine starre Zeitvorgabe von zwei Jahren wäre insoweit praxisfremd gewesen.

Eine besondere Bedeutung wurde schließlich auch der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung zuteil. 

Städte und Gemeinden waren von deren Vorgaben in besonderem Maße betroffen.
Die Zielrichtung dieser EU-Verordnung, geschädigte Ökosysteme zu schützen und zu verbessern, war aus kommunaler Sicht zwar grundsätzlich zu begrüßen. Die EU-Wiederherstellungsverordnung war allerdings in der jetzigen Form nicht praxistauglich und in vielen Bereichen viel zu bürokratisch und zudem weder finanziell noch organisatorisch umsetzbar. Angesichts von Vorhaben wie dem Wohnungsbau, Verkehrsinfrastrukturprojekten oder auch dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wurden ohnehin schon bestehende Flächenkonkurrenzen weiter verschärft und es war nicht absehbar, wie und an welchen Stellen Grünflächenverluste – gerade in städtischen Gebieten – ausgeglichen werden sollten.
Hierzu der DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger: „Die EU-Kommission, das EU-Parlament und auch die Bundesregierung wurden aufgefordert, die EU-Wiederherstellungsverordnung schnellstmöglich auf den Prüfstand zu stellen. Es sollte die Anwendung des Stop-the-Clock-Mechanismus geprüft werden, um die Umsetzung der Verordnung zunächst auszusetzen und Raum für notwendige Korrekturen zu schaffen. Darüber hinaus war es erforderlich, die Wiederherstellungsverordnung in das sogenannte Umwelt-Omnibusverfahren aufzunehmen und die Verordnung in diesem Rahmen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.“

Der Bayerische Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, kam im Laufe der Veranstaltung hinzu und würdigte in seiner Ansprache die Sitzung, die Zusammenkunft sowie den fachlichen Austausch.

Die Veranstaltung in Freising bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Positionen der Kommunen zu formulieren.

Freising unterstrich mit der Ausrichtung dieser Sitzung erneut seine Bedeutung als wichtiger Ort für den kommunalen Dialog in Deutschland.

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