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+++News aus der Stadt Freising: Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl auch online beantragen+++

Bis spätestens 05. September 2021 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zugestellt. Selbstverständlich besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Briefwahl.

Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, können die Briefwahlunterlagen angefordert werden, entweder schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes über ein Smartphone. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch online im Bürgerserviceportal der Stadt Freising unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/freising/ beantragt werden. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Briefwahlunterlagen für Dritte können nur mit deren Vollmacht und für insgesamt maximal vier Personen abgeholt werden.

Die persönliche Beantragung bzw. Abholung von Briefwahlunterlagen im Wahlamt des Bürgerbüros im Rathaus, Obere Hauptstraße 2, 1. Stock, Zimmer R/1.10, ist zu den folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montag, Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr.

Nicht vergessen: In den städtischen Dienstgebäuden muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Selbstverständlich kann am Wahltag auch direkt in den 20 Wahllokalen überall im Stadtgebiet gewählt werden – das jeweils zuständige Wahllokal kann dem Wahlbenachrichtigungsbrief entnommen werden.

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