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+++News aus der Stadt Freising: Am 16. März Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/2023 in Freising+++

Die Schuleinschreibung an den Freisinger Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023 findet heuer am Mittwoch, 16. März 2022, statt. In der Zeit von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr können Eltern ihre Kinder anmelden. Die vorgegebenen Zeiten sind für alle Eltern verbindlich, soweit sie nicht durch einzelne Schulen abweichende Zeiten für die Schuleinschreibung erfahren haben.

Zur Schulanmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
• Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bzw. Personalausweis/Pass
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schulein­schreibung (dies ist eine Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest, dieser wird i.d.R. im Kindergarten kostenlos durch das Gesundheitsamt durchgeführt)
• Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsunter­suchung U 9 oder an der schulärztlichen Untersuchung, falls dies nicht in der Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung bereits abgehakt wurde
• Impfpass (Nachweis der Masernimpfung)
• Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden
• Taufschein für katholische und evangelische Kinder

Nur wenn alle Bestätigungen vorgelegt werden können, ist die Schuleinschreibung möglich. Die Schüler/-innen sind an der entsprechenden Sprengelschule anzumelden, da Sprengelpflicht besteht.

Für das Schuljahr 2022/2023 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:
• alle Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen!)
• Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2016

Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2016 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Schulleitung entscheidet, ob eine Überprüfung der Schulfähigkeit notwendig ist und ob das Kind eingeschult wird.

Bei Kindern, die nach dem 31.Dezember 2016 sechs Jahre alt werden, ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Einschulungskorridor
Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Juli und 30. September 2022 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult wird. Die Schule steht den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 10. April 2022 (Stichtag) dies der jeweiligen Sprengelschule schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne eine derartige Erklärung wird das Kind im September 2022 ganz normal schulpflichtig.
Eine Zurückstellung gemäß Art. 37 BayEUG ist unverändert möglich.

Wichtig: Ein oder die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit ihrem Kind zur Schulanmeldung kommen. Dies gilt auch für Kinder, die in den Einschulungs­korridor fallen. Bitte bei der zuständigen Grundschule informieren, ob die Abgabe der Unterlagen pandemiebedingt über den Postweg erfolgen kann.

Die Einschreibung für die Kinderhorte der Stadt Freising, den Kinderhort St. Lantpert der Kath. Kirche und den Hort der Lebenshilfe erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.

Ab Montag, 21. Februar 2022, können die Anmeldebögen online auf der Homepage der Stadt Freising www.freising.de unter Leben & Wohnen, Kindertageseinrichtungen, Anmeldung & Neuaufnahme heruntergeladen (https://www.freising.de/leben-wohnen/kindertageseinrichtungen/anmeldung-neuaufnahme) oder im Bürgerbüro abgeholt werden.
Die Anmeldebögen sind ausgefüllt bis Mittwoch, 16. März 2022, im ausgewählten Hort in den Briefkasten zu werfen.

Folgende Kinderhorte stehen für die Einschreibung zur Verfügung:
• Städt. Neustifter Kinderhort, Arndtstraße 25, Tel. 2 34 63 47
• Städt. Kinderhort Lerchenfeld/Schule, Adalbert-Stifter-Straße 6,
Tel. 54-2 02 60
• Haus für Kinder, St. Lantpert an der Kepserstraße, Lerchenfeldstraße 23,
Tel. 14 19 13 (nur für Erstklässler)
• Integrativer Kinderhort Lebenshilfe im Bildungszentrum Gartenstraße,
Gartenstraße 42, Tel. 48 41 40

Für die Einrichtungen der Kath. Jugendfürsorge
• Hort St. Korbinian, Untere Hauptstraße 31, Tel. 5 06 84
• Hort Kammergasse, Kammergasse 14, Tel. 5 02 12
• Hort St. Vinzenz Pallotti, Pallottiner Straße 2, Tel. 9 35 31 00

ist eine ganzjährige Anmeldung im jeweiligen Hort auf vorherige telefonische Anmeldung möglich. Letztmöglicher Termin zur Abgabe der Anmeldeunterlagen für das kommende Schuljahr ist der Tag der Schuleinschreibung, der 16. März 2022.

Der Antrag für die Aufnahme in eine Mittagsbetreuung kann bis zum Tag der Schuleinschreibung am 16. März 2022 in der zuständigen Schule, in der dortigen Mittagsbetreuung oder im Büro der Mittagsbetreuungen abgegeben werden.

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