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+++News aus dem Landratsamt: Risiko für Geflügelpest-Einschleppung hoch: Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten.+++

Seit Anfang Oktober tritt in Deutschland wieder vermehrt die Geflügelpest auf. In Bayern ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, im November bei 16 verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Außerdem waren drei kleinere Geflügelhaltungen in Bayern betroffen (Landkreise Altötting, Roth und Coburg). Die aktuellen Fälle zeigen klar, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist, wodurch auch das Risiko der Einschleppung in Vogel- und Geflügelhaltungen steigt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kam bereits bei seiner Einschätzung vom 8. November zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch einzustufen ist. Wegen der aktuellen Geflügelpestfälle stuft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Eintragungsrisiko in bayerische Betriebe unter Einbeziehung der FLI-Risikoeinschätzung als erhöht ein.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen

Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Darauf weist das Landratsamt Freising hin. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden.

Auf zukünftige Stallpflicht vorbereiten

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Freising alle (Hobby-) Geflügelhalter wiederum, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

Das Merkblatt des FLI „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“, das auf die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen eingeht, kann unter

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf  abgerufen werden.

AI-Risikoampel der Universität Vechta

Geflügelhalter können mit Hilfe der sogenannten AI-Risikoampel (https://risikoampel.uni-vechta.de) der Universität Vechta ihr individuelles Risiko für den Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Tierbestand ermitteln und Optimierungsempfehlungen erhalten.

Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter –auch Kleinstbestände – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-33600 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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