+++News aus dem Landratsamt: Kostenlose Rücknahmepflicht für E-Zigaretten.+++
Seit dem Mittwoch, 1. Juli 2026, müssen alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten (Vapes) verkaufen, leere E‑Zigaretten kostenlos und ohne Neukauf auch zurücknehmen.
Der Landkreis Freising bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern zudem die Möglichkeit, die leeren E-Zigaretten kostenlos an den örtlichen Wertstoffhöfen abzugeben. Die leeren E-Zigaretten sind Elektroaltgeräte der Gruppe 5 und dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
