+++News aus dem Landratsamt: Klinikum Freising übernimmt Geschäftsführung in eigener Regie – medizinisch-fachliche Kooperation mit Klinikum rechts der Isar soll fortgesetzt und intensiviert werden+++
Der Aufsichtsrat der Klinikum Freising GmbH hat in seiner Sitzung vom 20.5.2021 – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien – die einvernehmliche Auflösung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Klinikum rechts der Isar beschlossen. Diese Zustimmung hat der Kreistag des Landkreises Freising in seiner Sitzung vom 13.10.21 nunmehr einstimmig erteilt. Damit ändert sich nichts an den zahlreichen Kooperationen und der hervorragenden medizinisch-fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Häusern, die beibehalten und noch intensiviert werden soll.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Jahr 2004 sieht vor, dass das Klinikum rechts der Isar ab dem 1.1.2005 die Geschäftsführung der Klinikum Freising GmbH übernimmt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat sich das Klinikum rechts der Isar verpflichtet, einen Geschäftsführer zu benennen, der vom Aufsichtsrat zu bestellen ist. Das Klinikum rechts der Isar stellt den Geschäftsführer als eigenen Mitarbeiter und auf eigene Kosten an und unterstützt und berät ihn bei der Geschäftsführung. Hierfür zahlt das Klinikum Freising dem Klinikum rechts der Isar eine jährliche Vergütung.
Im Mai 2021 trat das Klinikum rechts der Isar an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Klinikum Freising GmbH, Herrn Landrat Helmut Petz, mit der Bitte heran, den zwischen dem Klinikum Freising und dem Klinikum rechts der Isar bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag einvernehmlich aufzuheben. Der Aufsichtsrat des Klinikums Freising hat diesem Wunsch entsprochen, weil das Klinikum Freising auf der Grundlage der Arbeit der Task Force medizinstrategisch für die Zukunft gut gerüstet sei und mit der neuen Geschäftsführerin, Frau Maren Kreuzer, auch wirtschaftlich aus eigener Kraft geführt werden könne. Die Geschäftsbesorgung durch das Klinikum rechts der Isar sei segenreich gewesen, als die wirtschaftlich eigenständige Fortexistenz des Klinikums Freising auf der Kippe gestanden habe. Jetzt bedürfe es der Geschäftsbesorgung nicht mehr. Sie bringe dem Klinikum Freising keine Vorteile mehr, verursache aber hohe Kosten. Eine baldige Aufhebung des Geschäftsbesorgungsvertrages ist deshalb aus Sicht des Aufsichtsrates wünschenswert. Der Kreistag hat dem zugestimmt.
Von Seiten der Kreisgremien wurde allerdings der Wunsch geäußert, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass das Klinikum Freising wirtschaftlich nicht mehr aus eigener Kraft geführt werden könne, etwa, weil die derzeitige Geschäftsführerin ihre bis dato erfolgreiche Arbeit für das Klinikum Freising aus welchen Gründen auch immer nicht mehr fortsetzen könne. Der Kreistag hat den Vorsitzenden des Aufsichtsrats deshalb beauftragt, auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Klinikum rechts der Isar hinzuwirken, auf deren Grundlage der Aufsichtsrat des Klinikums Freising gegen eine jährliche Grundvergütung notfalls erneut eine Übernahme der Geschäftsführung durch das Klinikum rechts der Isar verlangen kann („Geschäftsbesorgung auf Anforderung“).