+++News aus dem Landratsamt: Kein Verdachtsfall von Newcastle-Krankheit im Landkreis Freising – Überwachungszone ausgeweitet – Aufstallungspflicht von Geflügel in Teilen des Stadtgebiets Moosburg.+++
Das Wichtigste zuerst: Es gibt im Landkreis Freising nach aktuellem Stand weder einen Verdachtsfall auf die Newcastle-Krankheit noch ein betroffenes Tier. Die Überwachungszone, die am 25. Februar 2026 wegen des bestätigten Ausbruchs der Newcastle-Krankheit (ND) im Landkreis Erding eingerichtet worden war, wurde jedoch wegen des dynamischen Seuchengeschehens mit weiteren amtlichen Feststellungen zum 3. März 2026 erweitert. Die Zone erstreckt sich nun auch auf Teile des Landkreises Freising, wodurch Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Teilen des Stadtgebiets Moosburg ebenfalls erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen inklusive strikter Aufstallungspflicht und Verbringungsverbot beachten müssen.
Um die Ausbreitung der für Geflügel hochansteckenden Erkrankung zu verhindern hat das Landratsamt Freising eine für die Überwachungszone verpflichtend einzuhaltende Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 14 veröffentlicht, das auf der Homepage unter https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2026/Amtsblatt-2026-14a_A.pdf einsehbar ist.
Das betroffene Gebiet ist auf einer interaktiven Karte dargestellt, die im Internet unter https://lrafs.de/newcastle zu finden ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand des Veterinäramts Freising sind von den Einschränkungen im Landkreis Freising ausschließlich kleine Hobbyhaltungen mit maximal 20 Tieren betroffen. Die Betriebe wurden bereits unter amtliche Überwachung gestellt. Ein Verdachtsfall im Landkreis Freising besteht zurzeit nicht.
Newcastle-Krankheit (ND) für Menschen ungefährlich
Die Newcastle-Krankheit (ND) wird durch das aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1) ausgelöst, das nicht mit dem aviären hochpathogenen Influenzavirus (Erreger der Geflügelpest/Vogelgrippe) zu verwechseln ist. Wegen ähnlicher Krankheitsbilder wird die Newcastle-Krankheit (ND) jedoch auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden.
Das Virus wird von infizierten Tieren mit dem Kot, mit Körpersekreten und der Atemluft ausgeschieden. Es ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell in einer empfänglichen Population. Die indirekte Übertragung des Virus kann über Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder auch Personen erfolgen. Eine Übertragung durch Ratten und weitere Schädlinge ist ebenfalls möglich.
Das Krankheitsbild variiert stark und hängt ab von der Wirtsspezies (z. B. Hühner und Puten sind besonders gefährdet), dem Immunstatus der Vögel (z. B. Impfstatus) und dem Virusstamm. Es kann von unauffälligen Infektionen bis hin zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit reichen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine Tierseuche, die nur für Geflügel relevant ist. Für Menschen sowie andere Haustiere wie Katzen oder Hunde ist der Erreger ungefährlich.
Für Hühner und Puten, auch für Hobbyhaltungen, ist eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Geflügelhalter sollten gemeinsam mit einem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der ND-Schutzimpfungen regelmäßig überprüfen und aufrechterhalten.
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen
Das Veterinäramt Freising weist darauf hin, dass allgemeine betriebshygienische Maßnahmen (Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, unbefugtes Betreten der Haltung verhindern, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln minimieren) auch außerhalb der Überwachungszone wichtig sind. Durch konsequente Einhaltung lässt sich das Risiko einer Einschleppung beider Viren – Newcastle-Krankheit und Geflügelpest – reduzieren und erforderliche Maßnahmen (z. B. Tötung des Bestandes) verhindern.
Weiterhin fordert das Veterinäramt Freising Tierhalter grundsätzlich auf, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie z. B. ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind gemäß Geflügelpest-Verordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBI. I S. 3538)) Untersuchungen zum Ausschluss der Newcastle-Krankheit sowie Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist das Veterinäramt Freising unverzüglich zu informieren.
Weiterführende Informationen bezüglich der aktuellen Seuchenlage können über die Homepage des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter folgendem Link abgerufen werden:
Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-33600 oder per E-Mail anveterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
