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+++News aus dem Landratsamt: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Landrätin Hoyer und die Klägergemeinschaft bedauern die Entscheidung.+++

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landkreises Freising gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren um den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen. Der Beschluss erging bereits am 9. Juli 2026, wurde dem Landratsamt Freising aber erst am 21. Juli übermittelt. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig bestehen. 

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn wegen fehlender Umsetzung nach Ablauf der gesetzlichen Zehn-Jahres-Frist außer Kraft getreten ist. Der Landkreis Freising hatte die Auffassung vertreten, dass die bislang durchgeführten Maßnahmen dafür nicht ausreichen. Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Rechtsauffassung nun nicht gefolgt und hat entschieden, dass insbesondere der umfangreiche Grunderwerb sowie verschiedene Bau- und Ausgleichsmaßnahmen als ausreichender Beginn der Durchführung des Gesamtvorhabens anzusehen seien.

Landrätin Susanne Hoyer zeigte sich über die Entscheidung enttäuscht: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit großem Bedauern zur Kenntnis. Sie ist vor allem für die Menschen in unserem Landkreis unbefriedigend, die berechtigte Sorgen um ihre Lebensqualität, ihre Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt haben. Wir hätten uns eine andere rechtliche Bewertung gewünscht.“

Die Kläger – der Landkreis und die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, vier Privatkläger und der BUND – werden den Beschluss nun vollständig auswerten und das weitere Vorgehen intern besprechen. Landrätin Hoyer machte deutlich, dass der Landkreis an seiner grundsätzlichen Haltung festhält: „Die juristische Entscheidung ändert nichts an unserer politischen Überzeugung. Eine dritte Start- und Landebahn ist weder verkehrspolitisch notwendig noch mit den Herausforderungen unserer Zeit vereinbar. Sie würde erhebliche Eingriffe in Natur, Klima und die Lebensqualität der Menschen im Landkreis Freising bedeuten. Deshalb werden wir uns auch weiterhin mit Nachdruck gegen dieses Projekt einsetzen.“

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