+++Gemeinde EchingBodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 BauGB zum 01.01.2026 für den Bereich des Landkreises Freising Öffentliche Auslegung.+++
Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag
01.01.2026 ermittelt.
Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV werden die Bodenrichtwerte für den Landkreis Freising (Stand
01.01.2026) während der allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung (Rathaus,
Bürgerplatz 1, im Zimmer III.25) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen. Das
Urheberrecht und die Erläuterungen des Gutachterausschusses sind zu beachten.
Für Anfragen und Erstellung von Auszügen aus der Bodenrichtwertliste und -karte nach Ende
der vorgeschriebenen Veröffentlichungsdauer (ein Monat), werden Auskunftssuchende an die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verwiesen:
Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31 in 85350 Freising
Tel: 08161/600 -34400, Fax: 08161/600 -94400, E-Mail: gutachterausschuss@kreis-fs.de
Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft
über die Bodenrichtwerte verlangen. Dabei handelt es sich um kostenpflichtige
Amtshandlungen.
Anträge auf Bodenrichtwertauskünfte können online kostenfrei über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN unter www.boris-bayern.de oder über die
Geschäftsstelle Gutachterausschuss gestellt werden.
Künftig können die Bodenrichtwerte zudem kostenfrei über den BayernAtlas eingesehen
werden: https://atlas.bayern.de/?c=677751,5422939&z=8&r=0&l=atkis,28305567-09f9-4866-
bf80-143944969ecb&t=pl_bau&cnids=1465283901&mid=0 eingesehen werden.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können weiterhin gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle
beantragt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen befinden sich auf der
Homepage des Landratsamtes:
www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/gutachterausschuss
