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+++Freising Altstadt News: Sanierungsgebiet II Altstadt Informieren über die Erweiterung – Auslegung vom 19. Mai bis 25. Juni 2021+++

Spannend! Die Freisinger Innenstadt mit ihrem denkmalgeschützten Ensemble ist seit den frühen 1990-er Jahren Sanierungsgebiet. Nun soll dieses Sanierungsgebiet im Rahmen einer Sanierungssatzung auf Grundlage der Innenstadtkonzeption sowie dem Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege neu festgelegt werden. Die mit der Sanierungssatzung verfolgten Ziele gliedern sich im Wesentlichen in Ziele zur Nutzungsstruktur, zur Stadtgestalt, zum Freiraum, zu den Gewässern, zum Verkehr und zum Klimaschutz; zudem ist beabsichtigt, das Sanierungsgebiet im Osten und Westen zu erweitern.

Jetzt besteht Gelegenheit, sich während der öffentlichen Auslegung aus erster Hand zu informieren. Und das ist durchaus interessant, wie ein Blick auf den Mehrwert des Sanierungsgebietes Altstadt II (Altstadt und Domberg mit den frühen Siedlungserweiterungen) verdeutlicht: Innerhalb von Sanierungsgebieten gelten steuerliche Erleichterungen nach einem erhöhten Satz als indirekte Finanzierungshilfen. Private Bauwillige sind an die Vorgaben der Gestaltungs-satzung gebunden, dafür verkürzen sich aber im Einzelfall die Genehmigungs-prozesse und Förderungen nach dem kommunalen Förderprogramm sowie eine fachkundige Sanierungsberatung sind möglich. An verschiedenen Stellen der Innenstadt können qualitätsvolle Gebäudesanierungen bereits bestaunt werden. Ein Quartiersmanagement kümmert sich um alle Belange in der Innenstadt, eine eigene Baustellenzeitung informiert über die laufenden Maßnahmen und auch im „Jahresspiegel“, einer jährlichen Publikation der Stadt Freising, werden Themen des Innenstadtumbaus regelmäßig aufgegriffen. Über einen eigenen Projektfonds können Ideen, deren Umsetzung der Innenstadt zu Gute kommen, finanziert werden.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat den Satzungsentwurf im April 2021 gebilligt, die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 11. Mai 2021 erfolgt. Eine Beteiligung aller von der Sanierung Betroffenen sowie der öffentlichen Aufgabenträger schließt sich jetzt an. Dazu werden alle Planungsgrundlagen, der Umgriff des Sanierungsgebietes sowie der Satzungs-entwurf in der Zeit vom 19. Mai bis 25. Juni 2021 im Stadtplanungsamt, Amtsgerichtsgasse 1, öffentlich ausgelegt. Außerdem können alle Unterlagen auf der Homepage der Stadt unter http://www.freising.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/aktuelle-auslegungen/ eingesehen werden.

Seit 2011 werden die Maßnahmen aus der Innenstadtkonzeption unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und begleitet durch den Innenstadtbeirat, einem Gremium aus Stadtratsmitgliedern, Planern/-innen, Immobilieneigentümer/-innen, Geschäftswelt und Verwaltung unter Leitung von OB Tobias Eschenbacher, Zug um Zug umgesetzt. Der Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege, erarbeitet unter Leitung eines beauftragten Fachbüros von einem eigens berufenen Lenkungskreis, dient als Planungsgrundlage und Begründung für die Vorgaben der Gestaltungssatzung.

Was ist das Ziel der gemeinsamen Anstrengungen, die durch die Städtebau-förderung zunächst im Programm „Aktive Zentren“ und mittlerweile „Lebendige Zentren“ großzügig unterstützt und begleitet werden? „Eine lebendige Innenstadt für Freising mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem gelungenen Miteinander von Wohnen, Leben und Arbeiten“, sagt Stadtbaumeisterin Barbara Schelle. „Eine lebens- und liebenswürdige Innenstadt ist eine Begegnungsstätte über alle Generationen hinweg mit einem tiefen Verständnis für ihr kulturelles Erbe.“

Auskünfte zum Sanierungsgebiet, zu Fördermöglichkeiten und zur Sanierungs-beratung erteilt das Stadtplanungsamt gerne auf Anfrage per E-Mail unter sanierungsberatung@freising.de bzw. unter Telefon 0 81 61/54-4 61 15.

Online informiert die Stadt unter https://innenstadt.freising.de/ laufend aktuell über alle Maßnahmen in der Freisinger Innenstadt.

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