+++Freising: Ab 16. August Bodenrichtwerte für Bereich der Stadt liegen zur Einsichtnahme aus+++
Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising hat zum Stichtag 31. Dezember 2020 die Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch ermittelt. Gemäß § 12 Abs. 2 der „Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch“ (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05. April 2005 liegt der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für den Bereich der Stadt Freising einen Monat, und zwar vom
16. August bis 16. September 2021
von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und
am Donnerstag zusätzlich von 14 bis 16.30 Uhr
in der Liegenschaftsverwaltung Stadt Freising, Dienstgebäude Amtsgerichts-gasse 1, Untergeschoss Zimmer 007, zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der aktuellen Situation dürfen die Räumlichkeiten weiterhin nur einzeln und mit einer FFP2-Maske betreten werden.