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+++Corona-News aus dem Landratsamt Neue Quarantäneregeln: Was tun nach einem positivem Coronatest?+++

Rasant gestiegen ist die Zahl der Corona-Infektionen auch im Landkreis Freising in den vergangenen Tagen. Innerhalb von einer Woche hat sich der Wert der 7-Tage-Inzidenz mehr als verdoppelt und liegt am 18. Januar bei 748,1. Die nächste Welle hat nun auch den Landkreis fest im Griff. Das Contact-Tracing-Team (CTT) des Gesundheitsamts Freising wurde bereits zuvor personell massiv aufgestockt und ist jetzt mit über 50 Personen besetzt. Diese arbeiten mit Hochdruck daran, positiv getestete Personen zu kontaktieren. Trotzdem ist es wegen der schieren Anzahl an Fällen derzeit nicht mehr möglich, alle Betroffenen tagesaktuell anzurufen.

Daher möchte das Landratsamt Freising nochmals darauf aufmerksam machen, was Betroffene zu beachten haben, nachdem sie ein positives Testergebnis erhalten haben – verbunden mit den seit dem vergangenen Wochenende geltenden neuen Quarantäneregeln.

Positiver PCR-Test

·       Betroffene Personen sind verpflichtet, sich umgehend in häusliche Isolation begeben.

·       Darüber hinaus sollten sie Haushaltsangehörige und andere enge Kontakte der vergangenen zwei Tage vor der Abnahme des positiven Tests oder Symptombeginn im privaten wie auch beruflichen Umfeld über die Infektion informieren und diese bitten, ihre Kontakte zu reduzieren. Wichtig: Die Information durch einen Indexfall (infizierte Person) ist keine offizielle Quarantäneanordnung. Dennoch empfiehlt das Gesundheitsamt allen Kontaktpersonen, ihre eigenen Kontakte soweit wie möglich herunterzufahren und sich sicherheitshalber testen zu lassen.

·       Die Isolation endet nach zehn Tagen (gerechnet ab Symptombeginn bzw. Abstrichdatum bei Symptomfreiheit), wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Ein abschließender Test oder eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

·       Es besteht die Möglichkeit zur Verkürzung der Isolationsdauer: Wenn Betroffene seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, können sie sich frühestens am Tag 7 der Isolation mit einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) freitesten. Wenn das negative Ergebnis per E-Mail an fallabschluss-ctt@kreis-fs.de gesendet wurde, kann man die Isolation am Folgetag selbstständig verlassen. Eine Antwort des CTT ist für die Beendigung der Isolation nicht erforderlich.

Positiver Antigen-Schnelltest

·       Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, muss sich ebenfalls umgehend in häusliche Isolation begeben und sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Dies ist unter anderem beim Testzentrum in der Freisinger Luitpoldanlage möglich. Anmelden und einen Termin buchen kann man unter https://www.coronatest-fs.de.

·       Ist das Ergebnis negativ, endet die Isolation. Andernfalls gelten die oben genannten Regelungen.

Positiver Selbsttest

·       Auch wer einen Selbsttest auf das Coronavirus durchführt und dabei ein positives Ergebnis erhält, sollte sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden und einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren, um das Testergebnis sicher zu bestätigen.

·       Liegt bis dahin kein Ergebnis des PCR-Tests vor, dann endet die Isolation fünf Tage nach dem Test.

Nachweis für Genesene

Ein digitales „Genesenen-Zertifikat“ erhalten mit Corona Infizierte nach Ablauf ihrer Isolation unter Vorlage ihres positiven PCR-Ergebnisses in den meisten Apotheken. Nach derzeitiger Regelung gilt ein solches Zertifikat ab dem 28. Tag und für höchstens 90 Tage nach der Infektion.

Kosten für PCR-Tests

Im Testzentrum in der Luitpoldanlage durchgeführte PCR-Tests sind immer kostenlos, können aber nur den Personen zur Verfügung gestellt werden, die nach der Testverordnung des Bundes einen Anspruch darauf haben. Kostenpflichtige PCR-Tests können hier nicht durchgeführt werden und das Landratsamt kann auch keine Erstattung von Testkosten bei privaten Testzentren leisten.

Kontaktpersonen

Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt. Durch die Anpassung gelten nun keine unterschiedlichen Regelungen für die verschiedenen Virusvarianten mehr.

Damit sind folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, von der Quarantänepflicht ausgenommen:

·       enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Geboosterte“),

·       enge Kontaktpersonen, die von einer durch PCR-Test bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch PCR-Test bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,

·       enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und

·       enge Kontaktpersonen, die von einer durch PCR-Test bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Wegen der derzeit hohen Fallzahlen und der damit einhergehenden Belastung des CTT sollten sich Kontaktpersonen von mit Corona Infizierten nicht aktiv ans Gesundheitsamt wenden, sondern nach Möglichkeit selbstständig für die nächsten zehn Tage Kontakte einschränken.

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