+++News aus der Stadt Freising: Zweitwohnungsteuer am 01. Juni fällig+++
Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung daran, dass die für 2022 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 01. Juni fällig wird. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen.
Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben – unabhängig von Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen.
Informationen zu diesem Thema gibt’s online unter https://www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-und-gebuehren. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter/-innen der Stadt Freising unter den Telefonnummern 0 81 61/54-4 22 04 (zum Thema Zweitwohnungsteuer) sowie 0 81 61/54-0 (zum Thema An- und Abmeldungen) gerne zur Verfügung.