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+++News aus der Stadt Freising Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan Flughafen München: Stellungnahmen noch bis 03. April möglich!+++

Lärmaktionsplan Flughafen München: Noch an der Überprüfung beteiligen.

Aktuell überprüft die Regierung von Oberbayern, ob der im Dezember 2021 in kraftgetretene Lärmaktionsplan für den Großflughafen München anlässlich der durch das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlichten Lärmkarten 2022 für den Flughafen München überarbeitet werden muss. An der Überprüfung des Lärmaktionsplanes für den Großflughafen München können Bürgerinnen und Bürger mitwirken und zum Entwurf des Überprüfungsberichts Stellung nehmen. Laut Regierung von Oberbayern beziehen sich der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München und die derzeitige Überprüfung ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.

Die Regierung hat im aktuellen Fall einen Entwurf eines Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt. Noch bis einschließlich 03. April 2023kann der Entwurf des Überprüfungsberichts des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern mit allen Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden (Link: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html). Der Lärmaktionsplan vom Dezember 2021 für den Großflughafen München, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zudem liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München auch bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, zur Einsichtnahme aus.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Stellungnahmen noch bis 03. April möglich!

Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Überprüfungsberichts noch bis einschließlich 03. April 2023 per

E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder postalisch (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ geltend machen. Die Regierung von Oberbayern betont in ihrer Pressemitteilung, dass sie diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung erforderlich ist, angemessen berücksichtigen wird. Die Pressemitteilung ist online einzusehen unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/archiv/2023/pm-013/index.html.

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