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+++News aus dem Landratsamt: Newcastle-Krankheit: Überwachungszone aufgehoben.+++

Die Überwachungszone im Landkreis Freising, die im Zuge eines Ausbruchs der Newcastle-Krankheit im Landkreis Erding errichtet wurde, wird zum 27. Juni 2026 aufgehoben. Damit entfallen ab diesem Zeitpunkt alle angeordneten Maßnahmen, einschließlich der Aufstallungspflicht für diese Zone. In der ehemaligen Schutzzone müssen sich die Tierhalter und das Geflügel noch bis zum 2. Juli 2026 gedulden.

Im Zuge eines bestätigten Newcastle-Krankheitsausbruchs am 16. Mai im Landkreis Erding wurden gesetzlich vorgeschriebene Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) eingerichtet, in denen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet wurden. Diese Zonen betrafen auch Teile des Landkreises Freising. Nun ist die Aufhebung der Überwachungszone möglich, da sämtliche gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnungen erfüllt sind. Alle Geflügelhaltungen in der ehemaligen Schutzzone wurden klinisch untersucht, in der Überwachungszone gab es stichprobenartige Kontrollen. Da alle Untersuchungen der Betriebe in den Restriktionszonen keine weiteren Hinweise ergaben, die vorgeschriebenen Fristen zum Stichtag abgelaufen sind und keine neuen Krankheitsanzeichen in den Geflügelhaltungen in den betroffenen Zonen bekannt wurden, ist die Aufrechterhaltung der Maßnahmen aus fachlicher Sicht nicht mehr notwendig.

Lediglich die Geflügelhalter der ehemaligen Schutzzone müssen noch bis zum 2. Juli warten, da die angeordneten Überwachungsmaßnahmen (z.B. Aufstallungspflicht) ab Aufhebung der Schutzzone gesetzlich weitere neun Tage Bestand haben müssen. Die ersten Schritte zur Normalität für Geflügelhaltungen in Teilen des Landkreises Freising sind gemacht.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung wurde am 26. Juni durch das Landratsamt Freising erlassen. Sie ist auf der Homepage des Landratsamts Freising unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2026/Amtsblatt-2026-37_A.pdf.

Aktuelle Informationen zur Tiergesundheit sind weiterhin auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.

Trotz der Aufhebung der Zonen mahnt das Veterinäramt Freising weiterhin zur Wachsamkeit und weist darauf hin, dass für Menschen keine Gefahr durch das Virus besteht. Hühner- und Putenhalter bleiben jedoch in der Pflicht, ihre Bestände konsequent gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Diese Impfpflicht gilt unabhängig von der Bestandsgröße. Ebenso müssen alle Haltungen behördlich angemeldet und Bestandsregister geführt werden. Die Einhaltung strenger betriebshygienischer Maßnahmen, wie der Wechsel des Schuhwerks und die Reinigung der Hände vor dem Stallzutritt, bleibt der wichtigste Schutz vor einem erneuten Eintrag von Seuchenerregern.

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