LandkreisNeufahrn

+++Landkreis Freising Kommunalwahl 2026 Gemeinde Neufahrn: Stichwahl entscheidet über neuen Bürgermeister in Neufahrn am 22. März.+++

Nach dem ersten Wahlgang zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Neufahrn steht fest: Keiner der angetretenen Kandidaten konnte die erforderliche absolute Mehrheit erreichen. Die meisten Stimmen erhielt Ozan Iyibas (CSU) mit 34,1% der Wählerstimmen, gefolgt von Christian Meidinger (Grüne) mit 26,2%. Daher findet am Sonntag, 22. März 2026, eine Stichwahl zwischen diesen beiden Bewerbern für das Bürgermeisteramt statt.

Quelle Foto (Luis Ostertag): Bei der Stichwahl am 22. März stehen sich Christian Meidinger (Grüne) und Ozan Iyibas (CSU) gegenüber

Hinweis für Wählerinnen und Wähler im Wahllokal

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, wählen im selben Wahllokal wie bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bereits vor der Hauptwahl zugeschickt wurde. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, können Sie alternativ auch mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen.

Die Wahllokale sind am 22. März zu den üblichen Zeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl bereits angegeben haben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, bekommen diese automatisch zugesendet. Dies gilt sowohl für online, postalisch als auch persönlich gestellte Anträge, sofern die Zusendung für die Stichwahl entsprechend angegeben wurde.

In diesen Fällen ist keine Abholung im Rathaus möglich, da die Unterlagen automatisch versendet werden. Der Versand beginnt voraussichtlich ab Freitag, 13. März 2026.Aufgrund der kurzen Zeitspanne empfiehlt die Gemeinde, ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst direkt im Rathaus der Gemeinde Neufahrn abzugeben oder bis spätestens Sonntag, 22. März 2026, 18 Uhr, in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, statt sie per Post zurückzusenden.

Briefwahl neu beantragen

Wer sich nicht sicher ist, ob die Unterlagen für die Stichwahl bereits mitbeantragt wurden oder erst jetzt per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen erneut beantragen.

Online-Anträge sind bis spätestens Montag, 16. März 2026, 23:59 Uhr möglich. Den Link hierzu finden Sie auf der Gemeindehomepage www.neufahrn.de unter dem Reiter Kommunalwahlen.

Sollte nach der Online-Beantragung die Meldung erscheinen „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt“, bedeutet dies, dass die Unterlagen für die Stichwahl bereits im Zuge der Hauptwahl angefordert wurden. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen – die Unterlagen werden automatisch per Post zugestellt.

Persönliche Abholung im Rathaus

Alternativ können Briefwahlunterlagen ab Freitag, 13. März 2026, auch persönlich im Rathaus der Gemeinde Neufahrn abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wichtig: Eine persönliche Abholung ist nur möglich, wenn bei der Hauptwahl keine automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beantragt wurde.

Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese bis Donnerstag, 19. März 2026 (Tagesende) noch nicht per Post erhalten haben, können Sie Ersatzunterlagen im Rathaus abholen:

Freitag, 20. März 2026, von 8:00 bis 15:00 Uhr. Bitte bringen Sie auch hierfür Ihren Ausweis mit.

Die Gemeinde Neufahrn bittet alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Stichwahl am 22. März 2026 teilzunehmen.

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