+++Showdown in Eching — eine der spannendsten Bürgermeisterwahlen Bayerns (Teil 1)+++
Eching (Landkreis Freising) — Der Bürgermeisterwahlkampf in Eching entwickelt sich zu einem hochspannenden Polit-Krimi. Die Liste der Kandidaten ist inzwischen prominent besetzt, doch der Schatten vergangener Skandale liegt vor allem über dem Amtsinhaber Sebastian Thaler – und sorgt für beispiellose Dynamik im Rennen um das Rathaus.
Der Sitz im Echinger Rathaus, den Sebastian Thaler 2016 eroberte und 2020 mit großem Vorsprung verteidigte, ist seit Jahren Schauplatz politischer Turbulenzen.

Foto Quelle www.eching de
Sebastian Thaler: Vorwürfe, Verfahren, Verurteilung
Seit 2020 häuften sich Berichte über mehrere umstrittene Vorgänge rund um Thaler: Vorwürfe über einen dubiosen Wohnungskauf, Diskussionen um die gemeindliche Übernahme von privaten Verfahrenskosten Thalers über 72.400 € nach einer tätlichen Auseinandersetzung am Echinger See sowie die Vergabe mehrerer gemeindlicher Aufträge an das Unternehmen seines Schwagers. Diese Vorwürfe lösten wiederholt staatsanwaltschaftliche Prüfungen, eine Razzia im Rathaus und eine formelle Auseinandersetzung des Gemeinderats mit dem Bürgermeister aus.
Die Skandale führten zu einer tiefen Vertrauenskrise zwischen Rathausspitze und dem Gemeinderat: Der Rat reduzierte Thalers Verfügungsmittel und leitete juristische Schritte ein, um mögliche Schäden für die Gemeinde zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Auch der Antrag Thalers, das teure berufsbegleitende Studium durch die Gemeinde zu unterstützen, wurde nach den Vorkommnissen vom Gemeinderat abgelehnt.
Skandale und Verurteilung von Sebastian Thaler
Untreue: Thaler ließ Gerichts- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem privaten Vorfall (SUV-Schaden 2018 am Echinger See – Schaden: 5000 €) in Höhe von rund 72.400 € aus der Gemeindekasse zahlen. Dafür wurde er per Strafbefehl wegen Untreue verurteilt. Die Mehrheit der Gemeinderäte (Bunte Fraktion) stimmten zweimal der Kostenübernahme zu, was zu großen Diskussionen und Unruhe im Rat führte. Im Verlauf der affärenreichen Jahre erklärten Gerichte mehrfach, dass die Kostenübernahmen Thalers nicht zu Recht über die Gemeinde gelaufen sei. Thaler akzeptierte schließlich einen Strafbefehl wegen Untreue, wodurch er rechtskräftig verurteilt und vorbestraft wurde. Währenddessen liefen weitere Disziplinar- und Prüfverfahren u. a. durch die Landesanwaltschaft und Rechtsaufsicht.
Weitere Ermittlungen und fragwürdige Vorgänge
- Auch wegen eines privaten Immobilienkaufs Thalers gab es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ende 2019 kaufte Thaler eine in zwei Mieteinheiten geteilte 100 qm große Wohnung in Eching für 300.000 € von einem 92-jährigen, kinderlosen Bewohner des Alten-Service-Zentrums, der kurze Zeit danach verstarb. Die pflegenden Verwandten des damals schwerkranken Mannes erfuhren nach seinem Tod erst durch seine Kontoauszüge, dass er dem Echinger Bürgermeister seine vermietete Wohnung für die Hälfte des damaligen Marktwerts verkauft hatte. Fragwürdig waren die Details des Kaufvertrages: Unterzeichnet wurde der Kaufvertrag bei einem Notar im 70 km entfernten Neuburg a. d. Donau. Der Notar selbst stammt aus der Heimatgemeinde von Thaler in der Oberpfalz. Die Anzeige des Immobilienkaufs an die Gemeinde Eching sollte erst am 31.03.2020 erfolgen – nach den Kommunalwahlen und einer möglichen Stichwahl? Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Wucher, stellte aber die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Es wurde auch bekannt, dass der ASZ-Bewohner laut seinem Testament sein gesamtes Vermögen der Gemeinde Eching vererbte.
- Verwendung von Dienstbriefpapier für private Zwecke: Thaler schrieb Werbekunden des Onlinepresseportals echinger-rundschau.de mit offizieller, gemeindlicher Post an, um einen Anzeigenboykott anzuregen.
- Thaler lässt die in 2022 zurückgetretene 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke unwissentlich die gemeindliche Auftragsvergabe an die Firma „Glaser Galery“ unterschreiben, während er neben ihr steht. Später wird bekannt, dass es sich um die Kunst- und Fotoagentur seines Schwagers handelt. Die Gemeinde überweist fünfstellige Beträge an den Schwager bis der Gemeinderat tätig wird. Die Frage, ob Thaler wissentlich Malenke unterschreiben hat lassen, um vertraglich selber keine Verbindung zur Fima seines Schwagers zu haben, steht im Raum. Jetzt meldet sich Malenke mit einem Beitrag auf spd-eching.de und beschreibt sehr emotional die Vorgänge rund um die Skandale von Sebastian Thaler. Abschließend beendet Malenke ihre Worte mit: „Somit betone ich mit aller Vehemenz: Für einen ego-getriebenen, faktisch falschen und verleumderischen Wahlkampf unseres Bürgermeisters stehe ich als Sündenbock nicht zur Verfügung!“
Den ganzen Brief finden Sie unter
https://www.spd-eching.de/meldungen/zur-kandidatur-von-sebastian-thaler
- Kritik wegen Intransparenz und mangelnder Reue: Nicht nur politische Gegner, auch frühere Unterstützer werfen Thaler mangelhafte Kommunikation, fehlende Einsicht sowie moralisch fragwürdiges Verhalten vor und distanzieren sich von ihm.
- Trotz aller Skandale und aktuell laufenden Ermittlungen gibt Thaler bekannt, dass er erneut als Bürgermeister kandidieren wird – mit der parteiunabhängigen Wählergruppe „MEGA – Miteinander Eching GestAlten“ und lädt öffentlich zur Aufstellungsversammlung am 22.12.2025 ein. Diese Versammlung wird nun am 02.01.2026 wiederholt. Laut Zeugen wurden interessierte Bürger von Sebastian Thaler und seiner Frau Marlen des Raumes verwiesen, weil sie ihn nicht unterstützen wollten. Rechtlich ist zwingend notwendig, dass Aufstellungsversammlungen bei unorganisierten Wählergruppen öffentlich stattfinden und die Teilnahme von allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit möglich sein muss. Hier zeigt Thaler zum ersten Mal Nerven. Jetzt muss er eine Gemeinderatsliste zusammenbekommen und bis zum 19.01.2026 von 180 wahlberechtigten Unterstützern Unterschriften sammeln, um zu kandidieren.
- Thaler bewarb sich vor einigen Monaten um ein vergünstigtes Grundstück im Echinger Wohnbaumodell. Das löste wieder Diskussionen im Gemeinderat aus, da Thaler die Vergabekriterien aufgrund seines Immobilienbesitzes (u. a. zwei Wohnungen des verstorbenen ASZ-Bewohners) und seines Einkommens nicht erfüllt, die Bewerbung trotzdem von der Verwaltung in die Bewerberliste aufgenommen wurde. Der Gemeinderat lehnte Thalers Bewerbung ab.
Sebastian Thalers Wiederwahl erscheint nach dem massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung, den jahrelangen Rücktrittsforderungen aller Parteien und der anhaltenden Kritik im Gemeinderat als unwahrscheinlich. Sein früheres Unterstützerbündnis aus SPD, Grüne, ÖDP, BfE und Echinger Mitte ist zerbrochen. Aber jetzt stellt man sich die Frage, warum er den erneuten Schritt einer Kandidatur wagt. In den Internetforen in Eching wird aktuell heftig über die Altersversorgung Thalers diskutiert. Deshalb haben wir uns die Gesetzeslage bezüglich seiner Altersversorgung genauer angeschaut:
Hier kommt das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) – Artikel 21 zum Tragen.
Art. 21 KWBG:
(1) ¹Der Beamte oder die Beamtin auf Zeit tritt mit dem Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand, wenn er oder sie
1. für die folgende Amtszeit nicht wieder für das gleiche Amt gewählt wird oder die Wiederwahl nicht annimmt und
2. mindestens eine Amtszeit von zehn Jahren (Wartezeit) zurückgelegt hat.
Punkt 1 wäre erfüllt, wenn Thaler nicht wiedergewählt wird.
Punkt 2 wäre zuerst mal nicht erfüllt, allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung:
(2) … ²In den Fällen des Art. 42 Abs. 3 GLKrWG gilt die Wartezeit von zehn Jahren (Abs. 1 Nr. 2) auch dann als erfüllt, wenn das zehnte Jahr noch nicht vollendet ist, sondern erst begonnen hat.
Dort handelt es sich um folgende Bestimmung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG-42
(3) ¹Ist eine berufsmäßige erste Bürgermeisterin oder ein berufsmäßiger erster Bürgermeister für eine über das Ende der Wahlzeit des Gemeinderats oder eine Landrätin oder ein Landrat für eine über das Ende der Wahlzeit des Kreistags hinaus reichende Amtszeit gewählt, kann der Gemeinderat auf Antrag der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters oder der Kreistag auf Antrag der Landrätin oder des Landrats bis zu dem der nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl vorausgehenden 30. September beschließen, dass die Amtszeit vorzeitig mit dem Ablauf der Wahlzeit des Gemeinderats oder des Kreistags endet. ²Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
Diese Option hat Thaler bei seiner Wiederwahl im Jahr 2020 gezogen. Nur dadurch verkürzt sich seine gesamte Amtszeit auf unter 10 Jahre (9 Jahre und 8 Monate von 1.9.2016 bis 30.4.2026) –
damit ist auch Punkt 2 erfüllt.
Daraus folgt: Verliert er die Wahl, tritt er beamtenrechtlich in den Ruhestand. Dafür muss Thaler auf Gedeih und Verderben kandidieren. Bei einem Rück- oder Nichtantritt scheidet er automatisch aus dem Beamtenverhältnis aus.
Lesen Sie bald im zweiten Teil:
Die Chancen der Bürgermeisterkandidaten
Andre Harney
Redaktionsleitung

