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+++News vom Staatsminister Florian Herrmann: Bundestag sichert den lokalen Eigenverbrauch netzdienlich abgeregelter Solaranlagen.+++

Selbst produzierter Strom soll auch genutzt werden können, wenn die PV-Anlage wegen Netzüberlastung abgeregelt werden muss: Im novellierten Energiewirtschaftsgesetz hat der Deutsche Bundestag ein für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen leidliches Thema nutzerfreundlich geregelt, berichtet der Bundestagsabgeordnete Christian Moser zusammen mit dem Freisinger Landtagsabgeordneten, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Dr. Florian Herrmann. 

Bislang können Netzbetreiber Anlagen vollständig abschalten, wenn das Netz zu überlasten droht – das ist gerade im Frühjahr und Sommer zur Mittagszeit häufig der Fall. Dann müssen auch Betreiber von Solaranlagen Strom aus dem Netz zukaufen. „Also genau dann, wenn die Photovoltaikanlage viel produziert, kann sie bisher einfach extern abgeschaltet werden und so weder einspeisen noch selbst genutzt werden“, berichtet Moser aus Ge-sprächen mit verärgerten Anlagenbetreibern aus seinem Wahlkreis Freising-Pfaffenhofen-Schrobenhausen, denen nicht nur Einnahmen entgingen, sondern die auch zusätzlich vor oft hohen Kosten für zugekauften Strom stünden. Gerade große Anlagen werden priorisiert abgeregelt, da hier der Nutzen für das Stromnetz am größten ist. Aus dem Landkreis hatte vergangenen Dezember das Freisinger Tagblatt etwa über die Metzgerei Feinkost Keller aus Langenbach berichtet. Bis zu 500 € an zusätzlichen Stromkosten bedeute diese Abregelung der 216-Kilowatt-Anlage dort teilweise an einem Tag.

Nach der neuen Regelung sind nun zuerst die Netzbetreiber in der Pflicht: sie müssen alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor es zu diesen sogenannten Redispatch-Maßnahmen kommen darf. Zudem wird der lokale Eigenverbrauch selbst produzierten Stroms explizit geschützt, wie es europäisches Recht vorsieht. 

„Es ist sehr erfreulich, dass die Regierungskoalition eine wirtschaftlich sinnvolle und lebensnahe Lösung gefunden hat! Ich begrüße das im Sinne vor allem der mittelständischen Betriebe außerordentlich. Wer in PV investiert, darf am Ende nicht der Dumme sein. Für seinen erfolgreichen Einsatz danke ich unserem Bundestagsabgeordneten Christian Moser sehr herzlich“, betonte Staatsminister Dr. Florian Herrmann.

In der am letzten Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetz hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD diese Regelung gegen die Stimmen von AfD und Grünen beschlossen. Anlagen dürfen zwar weiter vom Netz genommen werden, wenn die Auslastung zu hoch ist, jedoch bleibt der lokale Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms gesichert. 

„Gerade Landwirte, Handwerks- und Industriebetriebe mit eigener PV-Anlage auf dem Dach sparen sich so die bisherigen Mehrkosten von teilweise mehreren Hundert Euro am Tag“, erklärt Bundestagsabgeordneter Christian Moser, der im Bundestag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie als stellvertretendes Mitglied angehört: „Voraussetzung ist nur, dass die Anlage über ein Smart Meter differenziert steuerbar ist und der geschützte Eigenbedarf dem Netzbetreiber gemeldet wird“. Nur wenn es keine andere Möglichkeit zur Lösung von Netzsicherheitsproblemen gibt, wäre ein Redispatch weiterhin möglich, jedoch sind die Netzbetreiber dem Europäischen Recht folgend verpflichtet, zuerst alle weiteren technischen Optionen zu nutzen. 

Moser betont, die Neuregelung sei ein guter Schritt für den von der Koalition angestrebten Wirtschaftsaufschwung und für die Akzeptanz der Energiewende: „Eigentlich klingt schlüssig, dass man selbst produzierten Strom auch immer selbst nutzen können soll. Ich bin zufrieden, dass wir das jetzt endgültig sichern und klarstellen konnten.“ Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht mehr zustimmen. Aus Bayern wird die Novelle begrüßt: „Ich bin sehr froh, dass mit diesem Gesetz die praktische Umsetzung der Energiewende vor Ort erleichtert wird. Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist das ein wichtiges Signal!“, so der Staatsminister Dr. Florian Herrmann abschließend.

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