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+++News aus Freising Sportförderung: Freiwilligen kommunalen Zuschuss bis 30. September 2021 beantragen+++

Wichtiger Hinweis für alle Sportvereine aus dem Stadtgebiet Freising: Im Laufe der Woche kann mit einem Versand der Bescheide für die pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern (Vereinspauschale) durch das Landratsamt Freising gerechnet werden. Wenn der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes über die gewährte Vereinspauschale vorliegt, kann dieser zusammen mit dem Formular „Antrag auf freiwilligen kommunalen Zuschuss“ bis spätestens 30. September 2021 beim Amt für Sport, Bürgerschaftliches Engagement und Integration (Amt 52) der Stadt eingereicht werden.

Bitte beachten: Mit dem Sportjahr 2021 wurde das Antragsformular überarbeitet. Das neue Formular kann im Internetauftritt der Stadt Freising unter https://www.freising.de/media/user_upload/Rathaus_direkt/Formulare/vereinspauschale-sportfoerderung-zuschussantrag.pdf bequem heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Mit dieser Vereinspauschale möchte die Stadt Freising die Vereine dabei unterstützen, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie von ehrenamtlichen Kräften. Um die Qualität der sportlichen Betreuung im Verein zu fördern, werden Übungsleiterqualifikationen bei der Vereinspauschale besonders berücksichtigt. Dies dient dem Ziel, die professionellen und kompetenten Strukturen eines Vereins zu fördern.

Darüber hinaus möchte die Stadt Freising einen Anreiz für die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen schaffen. Hierfür wird der Anteil an Kindern und Jugendlichen unter den Mitgliedern eines Vereins speziell gefördert.

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