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+++News aus der Stadt Freising Erinnerung: Hundesteuer wird am 01. April fällig.+++

Das Steueramt der Stadt erinnert alle Freisinger Hundehalter/-innen daran, dass die für 2023 zu zahlende Hundesteuer am 01. April fällig wird. Soweit bei der Stadtkasse kein Abbuchungsauftrag vorliegt, wird gebeten, die Steuer bis zum 01. April 2023 zu überweisen.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt der Hundesteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid.

Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt das Steueramt bei der Anmeldung des Hundes eine Hundemarke aus.

Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen dieser Altersgrenze unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, im Steueramt anmelden.

Die Hundesteuersatzung sowie Informationen zur Hundesteuer können auf der Homepage der Stadt Freising unter www.freising.de / Rathaus / Rathaus direkt / Satzungen / Hundesteuer (https://www.freising.de/rathaus/rathaus-direkt/satzungen/hundesteuer) und unter www.freising.de / Rathaus / Finanzen / Steuern und Gebühren (https://www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-und-gebuehren#c506) eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit den Hund digital an- oder abzumelden.

Für weitergehende Fragen zur Hundesteuer stehen die Mitarbeiter/-innen des Steueramtes der Stadt Freising unter der Telefon-Nr. 0 81 61/54-4 22 08 oder per E-Mail an steueramt@freising.de gerne zur Verfügung.

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