+++News aus der Stadt Freising: „Das ist an den „stillen Tagen“ erlaubt – im April gelten Einschränkungen für Gaststätten, Bars, Spielhallen und ähnliches“.+++
Im April sind der Gründonnerstag (02.04.), Karfreitag (03.04.) und Karsamstag (04.04.) sogenannte „stille Tage“ nach dem Feiertagsgesetz. An diesen Tagen gelten besondere Regeln. Das Ordnungsamt der Stadt Freising macht die Betreiber von Gaststätten, Bars, Diskotheken, Pubs und sonstigen Gewerben darauf aufmerksam, dass an diesen Tagen Tanz und Unterhaltungsmusik verboten ist. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter dieser Tage entspricht.
