+++News aus dem Landratsamt: Wie entsorge ich Sperrmüll richtig? Die Bürger des Landkreises Freising haben verschiedene Möglichkeiten.+++
Sperrmüll ist eine Abfallkategorie, die aus sperrigen Gegenständen aus privaten Haushalten besteht, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Es handelt sich hauptsächlich um Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche, aber auch um größere Haushaltsgegenstände.
Die kommunale Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass private Haushalte gesetzlich verpflichtet sind, ihren Sperrmüll nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung zu überlassen.
Im Landkreis Freising ist die Sperrmüllentsorgung aktuell im Bring-System geregelt. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Sperrabfall entweder selbst anliefern oder einen Transporteur privat beauftragen.
Zur Anlieferung gibt es hierbei zwei Alternativen:
· Anlieferung am örtlichen Wertstoffhof (gegen Bargebühren) bei einzelnen Gegenständen
· An der Umlade-Station (gegen Abfallgebührenbescheid). Die Umlade-Station befindet sich am Standort der Firma Wurzer, Am Kompostwerk 1, 85462 Eitting
Das Landratsamt Freising weist besonders darauf hin, dass die Umlade-Station vor allem bei größeren Sperrmüllmengen verpflichtend genutzt werden muss und dass die Haushalte auch bei kleineren Mengen von den dort geltenden Pauschalgebühren nach Gewicht auch bei kleineren Mengen profitieren können.
Die Anlieferbedingungen zur Umlade-Station finden sich unter:
https://lrafs.de/merkblattumladestation
- bis 100 kg Sperrmüll: Pauschale von 10,30 Euro
- bis 200 kg Sperrmüll: Pauschale von 31,10 Euro
- je Gewichtstonne Sperrmüll 207,70 Euro
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises Freising vom Oktober 2023 – abrufbar unter:
https://lrafs.de/abfallgebuehrensatzung
Hierbei ist zu beachten: Die Gebühr für Sperrmüll am Wertstoffhof wird nach dem Volumen der angelieferten Gegenstände bemessen. Eine Waage ist am Wertstoffhof nicht vorhanden.
Konkret gilt:
Für jeden angefangenen Viertel Kubikmeter Sperrmüll wird am Wertstoffhof eine Gebühr von sieben Euro erhoben. Diese Kosten spiegeln die tatsächlichen Aufwendungen wider, die sich aus der Gebührenkalkulation ergeben haben. Die Sperrmüllentsorgung erfordert folgende personal- und energieintensiveSchritte:
· Annahme des Sperrmülls am Wertstoffhof
· Containermiete
· Transport zur Umlade-Station
· Vorsortierung (z. B. Metallaussortierung), Schreddern
· Weitertransport zur Müllverbrennungsanlage
· Verbrennung inklusive CO₂-Steuer
Damit ist die Anlieferung an der Umlade-Station in den meisten Fällen die kostengünstigere Alternative für private Haushalte im Landkreis.
Für Rückfragen steht das Landratsamt Freising per E-Mail unter Abfallberatung@kreis-fs.de zur Verfügung.