+++News aus dem Landratsamt: Pflegestützpunkt Freising hat Bereits 120 Beratungen.+++
Wie schaffe ich Entlastung für mich als pflegender Angehöriger? Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es? Wer hilft mir? An wen muss ich mich wenden, wenn es um Pflegegrad oder finanzielle Unterstützung geht? Seit 1. Oktober 2022 gibt es für diese Fragen im Landkreis Freising den Pflegestützpunkt als Ansprechpartner. „Unser Angebot wird sehr gut angenommen. Wir haben in den ersten knapp drei Monaten schon 120 Beratungen durchgeführt“, sagt Daniel Schiller-Schützsack, Koordinator des Pflegestützpunkts Freising.
Die demographische Entwicklung im Landkreis Freising muss als besonders bezeichnet werden, gilt er doch als relativ „junger“ Landkreis. Dennoch wird deutlich, dass die Altersgruppe der 50- bis 60-Jährigen am häufigsten vertreten ist. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen verringert sich, während immer mehr Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre alt sind. „Der Beratungsbedarf ist hoch und wird steigen“, sagt Landrat Helmut Petz. Der dritte Zwischenbericht der VdK-Pflegestudie „Zu Hause pflegen – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ vom Mai 2022, durchgeführt von der Hochschule Osnabrück, zeigt, dass Betroffene deutlich öfter Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie sich vorher beraten haben lassen.
Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe, neutrale und unabhängige Pflegefachberatung anbieten zu können, hatte der Landkreis Freising bereits 2019 die unabhängige Pflegefachberatung als Pilotprojekt gestartet. Das war der Grundstein für den heutigen Pflegestützpunkt, in dem nun zwei Vollzeitkräfte tätig sind. Schiller-Schützsack: „Seit der Eröffnung am 1. Oktober haben wir unsere Klientinnen und Klienten vor allem zu folgenden Fragen beraten: Wie lässt sich die Versorgung meiner Mutter nach einem Krankenhausaufenthalt im eigenen Haushalt sicherstellen? Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad? Wie und wo finde ich einen Kurzzeitpflegeplatz? Wie und wo finde ich einen ambulanten Pflegedienst? Wie lässt sich die Pflege meiner Eltern finanzieren? Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen mir zu?“
Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Der Pflegestützpunkt Freising ist eine örtliche Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende, bei der sie sich zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten lassen können. Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige erhalten Informationen zu möglichen Sozialleistungen und weiteren Hilfsangeboten. Die Beratung ist kostenlos und neutral. Die regionale Vernetzung mit allen relevanten Akteuren erleichtert die Koordination von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Finanziert wird der Pflegestützpunkt zu zwei Dritteln von den Pflege- und Krankenkassen, das letzte Drittel teilen sich Landkreis und Bezirk Oberbayern.
Zu finden ist der Pflegestützpunkt Freising in der Außenstelle des Landratsamts Freising, Münchner Straße 4 in Freising. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Die Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes sind barrierefrei zugänglich. Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter Telefon 08161/600-61981 oder 08161/600-61982 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@kreis-fs.de.
Zusätzlich bietet der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger eine Vor-Ort-Beratung an. Mitarbeiterin Judith Falk steht jeden Donnerstag in einer offenen Sprechzeit von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Unter Telefon 089/2198-21065 oder per E-Mail an beratung-fs@bezirk-oberbayern.de kann man auch außerhalb dieser Zeit Termine vereinbaren. Die Beratung richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige. „Wir informieren und unterstützen bei allen Fragen rund um die Antragstellung, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie bei Fragen zur Art und Dauer der Hilfegewährung“, erzählt Judith Falk, die für den Bezirk in Freising ratsuchende Menschen berät. „Im Mittelpunkt unserer Beratung steht das individuelle Wunsch- und Wahlrecht – mit dem Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich zu verwirklichen.“
Zum Hintergrund
Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) im Jahr 2008 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater (§7a SGB XI). Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Erfahrung, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige häufig mit der Beantragung und Organisation von Hilfen überfordert waren und deshalb oft ihnen zustehende Leistungen zu spät oder gar nicht in Anspruch nahmen. Insbesondere fehlte es an wohnhortnahen, einheitlichen, allgemein bekannten und neutralen Beratungsinstanzen, die in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige und umfassende Unterstützung aus einer Hand zu leisten. Mit der Gesetzesgrundlage sollte eine flächendeckende Infrastruktur von dezentralen Anlaufstellen geschaffen werden – durch die Errichtung von Pflegestützpunkten.
Bildunterschrift:
Koordinator Daniel Schiller-Schützsack freut sich, dass der Pflegestützpunkt Freising nach drei Monaten bereits gut angenommen wird.