+++News aus dem Landratsamt Kommunalwahlen 2026: Stichwahl um Landratsposten und in sieben Städten und Gemeinden.+++
Nach den Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind im Landkreis Freising noch nicht alle Entscheidungen gefallen. In sieben Städten und Gemeinden muss jeweils noch die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gefunden werden – genauso wie beim Posten der Landrätin bzw. des Landrats.
Rund 139.000 Bürgerinnen und Bürger dürfen am Sonntag, 22. März, zwischen 8 und 18 Uhr in ihrem jeweiligen Wahllokal an die Urnen gehen bzw. bis spätestens 18 Uhr ihre Briefwahlunterlagen einreichen, um ihre Stimme in der Stichwahl um den Landratsposten zu vergeben.
In sieben Kommunen ist zudem noch keine Entscheidung über das künftige Rathaus-Oberhaupt gefallen. In Freising beispielsweise geht es um die Nachfolge von Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher. Darüber hinaus dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Eching, Gammelsdorf, Langenbach, Moosburg, Nandlstadt und in Neufahrn noch ihr Kreuzchen bei der Stichwahl ums Bürgermeisteramt machen.
Was ist zu beachten?
Stimmberechtigt zur Stichwahl sind alle, die bereits für die erste Wahl stimmberechtigt waren und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren haben (z. B. durch Wegzug). Auf der Wahlbenachrichtigung, die bereits vor der Hauptwahl versandt wurde, sind die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abstimmungsraums angegeben. Wer im Wahllokal sein Kreuzchen (oder auch zwei, falls auch eine Bürgermeister-Stichwahl stattfindet) machen möchte, sollte die Wahlbenachrichtigung bestenfalls erneut mitbringen, auf jeden Fall jedoch einen Lichtbildausweis.
Kann ich auch per Briefwahl wählen?
Für die Stichwahl kann die Ausstellung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) beantragt werden. Normalerweise ist dieser Antrag mit dem ersten Antrag zur Hauptwahl verbunden und die Stimmberechtigten bekommen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt. Wer zur Hauptwahl keinen Wahlschein beantragt hat oder bei der Antragstellung zur Hauptwahl das Kästchen für die Stichwahl nicht angekreuzt hat, aber trotzdem zur Stichwahl per Briefwahl abstimmen möchte, muss dies separat schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragen. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift. Der Antrag ist auch per Telefax oder E-Mail möglich, nicht aber telefonisch. Es kann auch das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular dazu verwendet werden.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zwei Tage vor der Stichwahl, also bis Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Stichwahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Soll ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt werden, muss der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Zustellung unter Berücksichtigung der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten noch möglich ist. Das kann allerdings mehrere Tage dauern. Die Gemeinden geben üblicherweise auf der jeweiligen Homepage bekannt, bis wann Anträge für eine postalische Zustellung dort eingegangen sein müssen. Im Zweifel sollten neu beantragte Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen direkt abgeholt werden.
Wenn eine Wählerin oder ein Wähler selbst nicht in der Lage ist einen Wahlschein zu beantragen, sondern dies durch eine Hilfsperson veranlassen möchte, muss der Hilfsperson eine schriftliche Vollmacht aushändigen, die dazu berechtigt den Wahlschein abzuholen. Entsprechende Vordrucke sind in der Regel auf den Wahlscheinanträgen angebracht.
Für eine Stichwahl werden übrigens keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt. Wurden Briefwahlunterlagen beantragt, kann es etwas dauern, bis diese zugestellt werden. Zuvor muss der Wahlausschuss das Ergebnis der Hauptwahl feststellen, die Stimmzettel müssen gedruckt und geliefert und die Briefwahlunterlagen zusammengestellt werden. Auch für den postalischen Versand sollte man etwas Zeit einplanen. Wer sich nicht mehr sicher ist, ob sie oder er die Briefwahlunterlagen bereits mit dem ersten Antrag angefordert hat, kann sich dazu an die jeweilige Gemeinde wenden.
Stichwahl im Landratsamt verfolgen
Wer sich zeitnah über den Ausgang der Stichwahl zum Landrat oder der Landrätin informieren und den Wahlverlauf verfolgen möchte, kann dies am Sonntag, 22. März, ab 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamts (Altbau, 2. Stock) tun. Hier werden natürlich auch die Ergebnisse der Bürgermeister-Stichwahlen präsentiert.
Wer sich lieber zu Hause informieren möchte, findet die Ergebnisse auf der Homepage des Landratsamts unter https://wahl.kreis-freising.de. Die einzelnen Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden des Landkreises werden nach Eingang im Landratsamt ins Netz gestellt.
