+++News aus dem Landratsamt: Geflügelpest erneut in Bayern aufgetreten: Veterinäramt Freising mahnt zur Vorsicht.+++
Zum Schutz vor der Vogelgrippe ordnete das Landratsamt Freising schon im Frühling dieses Jahres zeitweise Stallpflicht für alle Haus- und Nutzgeflügel an. Nun ruft das Veterinäramt Freising alle Geflügelhalter im Landkreis Freising erneut zu größter Vorsicht auf. Denn die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) wurde bei zwei Tieren in Bayern nachgewiesen, im Nachbarlandkreis ist ein Verdachtsfall aufgetreten.
Nach einem der schwersten Geflügelpestgeschehen anlässlich des letzten Vogelzuges in Mitteleuropa hatte sich im Sommer 2021 die Lage in Deutschland zwar beruhigt. Jedoch wurden in den nordischen Ländern Europas auch über den Sommer hinweg konstant weitere Nachweise von HPAI-Viren vom Typ H5 bei Wildvögeln nachgewiesen. Das Friedlich-Loeffler-Institut (FLI) kam bereits im September zu dem Schluss, dass das Geschehen im Gegensatz zu früheren Einträgen nicht vollständig zum Erliegen gekommen ist. Das erneute Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland im Laufe der Herbstmonate wurde daher als hoch eingeschätzt.
Leider hat sich dies bestätigt: Seit Mitte Oktober 2021 wurden insbesondere in Norddeutschland wieder vermehrt Fälle von HPAI bei Wildvögeln gemeldet, aber auch bereits erste Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen. Mit FLI-Befund vom 21. Oktober wurde auch in Bayern der erste Fall von HPAIV H5N1 bei einer Krickente aus dem Landkreis Cham bestätigt. Am 5. November folgte ein weiterer Nachweis bei einer Stockente im Landkreis Nürnberger Land. Aktuell gibt es eine Verdachtsmeldung bei einer Wildente im Landkreis Erding (Eitting).
Es ist davon auszugehen, dass noch in Bayern ankommende Zugvögel und bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung in der bayerischen Wildvogelpopulation führen werden und somit das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände weiter zunehmen wird.
Sicherheitsmaßnahmen einhalten
Die Einhaltung der grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) ist daher von großer Bedeutung. Das Veterinäramt Freising fordert alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, hiermit auf, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und falls erforderlich zu optimieren. Des Weiteren weist die Behörde darauf hin, dass Tierhalter grundsätzlich auf mögliche Erkrankungen ihres Geflügels zu achten haben und bei Auffälligkeiten in jedem Fall ein Tierarzt hinzuzuziehen ist.
„Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten weitergehende Schutzmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände getroffen werden müssen“, sagt Dr. Barbara Knauer-Kraetzl, Leiterin des Veterinäramts, beispielsweise erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen oder Aufstallungspflicht. „Wir bitten alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, sich schon jetzt auf etwaige Schutzmaßnahmen, insbesondere die Möglichkeit einer tierschutzgerechten Aufstallung ihres Geflügels, vorzubereiten.“
Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung, die wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen zusammenfasst, und auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht eingeht, kann auf der Homepage des LGL unter https://www.lgl.bayern.de/publikationen/index.htm#veterinaermedizin abgerufen werden.
Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter –auch Kleinstbestände – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht anzuzeigen. Dies kann mit Bußgeld geahndet werden.