Landkreis

+++News aus dem Landratsamt: Der abgerutschte Hang an der Kreisstraße FS 33 bei Kranzberg soll im ersten Halbjahr 2026 saniert werden.+++

Nach dem Hangrutsch zwischen Kranzberg und Giesenbach muss die Kreisstraße 33 zunächst weiterhin gesperrt bleiben, weil die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer derzeit nicht gewährleistet ist. Um die Straße wieder für den Verkehr freigeben zu können, muss der direkt daneben liegende Hang saniert und damit stabilisiert werden. Diese Maßnahme soll, wenn möglich, noch im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt werden.

Der Landkreis wird den Hang an der Kreisstraße FS 33 zwischen Kranzberg und Giesenbach sanieren. Bis dahin muss die Straße aus Sicherheitsgründen noch gesperrt bleiben.

Vor einer Stabilisierung des Hangs zum Schutz der Straße war es erforderlich, zu klären, wer für die Kosten aufkommen muss. Der Bereich des gerutschten Hangs ist in Privatbesitz. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Landkreis Freising die Befestigung zum Schutz seiner landkreiseigenen Straße zu tragen hat. Die Landkreisverwaltung sprach sich dafür aus, den Hang zu sanieren, um die Kreisstraße den Bürgerinnen und Bürgern wieder zum Gebrauch überlassen zu können. Daraufhin beschloss der Kreistag im Juli 2025 einstimmig, die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen – und dafür rund 900.000 Euro bereitzustellen, wobei mit einer staatlichen Förderung von rund 50 Prozent gerechnet wird.

Im November 2025 sollte die Sanierung des Schadens beginnen. Pläne und Förderantrag waren abgeschlossen. Wegen neuer Fragestellungen zu den Verantwortlichkeiten konnte der Termin jedoch nicht eingehalten werden. Mittlerweile sind die Fragen beantwortet und es steht fest, dass Ursache für das Abrutschen des sich schon lange in Bewegung befindlichen Hanges starke Niederschläge waren. Die Gebäude auf dem Hang waren laut dem erstellten geologischen Gutachten nicht der Auslöser. Damit der Landkreis Freising die Arbeiten auf dem privaten Gelände starten darf, ist noch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer notwendig. Sobald diese unterschrieben ist, soll die Maßnahme ausgeschrieben und nach Auftragsvergabe schnellstmöglich ausgeführt werden.


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