+++Mews aus dem Landratsamt: Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis festgestellt: Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten+++
Im Landkreis Freising ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem Uhu aus dem Gemeindegebiet Zolling das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt Freising alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 9. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten.
In der entsprechenden Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2021/58.pdf zu finden.
Das Landratsamt Freising bittet vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist.
Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inkl. Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.