+++News aus dem Landratsamt: Anträge auf Bayern-Darlehen noch bis 31. August möglich.+++
Wer sich ein Eigenheim bauen, erweitern oder kaufen möchte, kann ein Bayern-Darlehen beantragen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat das Wohnförderprogramm bis Ende August verlängert, wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 8. August hervorgeht. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Freising darauf hin, dass Anträge zu den zinsverbilligten Konditionen des Bayern-Darlehens (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm) noch bis zum 31. August 2024 gestellt werden können. Der eingereichte Antrag für ein konkretes Objekt muss bis zu diesem Stichtag vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann gestattet werden, einzelne Unterlagen nachzureichen. Überwiegend unvollständige Anträge, insbesondere solche, die sich nicht auf ein spezielles Objekt beziehen, müssen zurückgewiesen werden. Aktuell ist nicht vorgesehen, das Bayern-Darlehen im Jahr 2025 wieder zu starten.
Auch nach dem zeitlich befristeten Bayern-Darlehen können Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen dank der Eigenwohnraumförderung weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. Für Anträge, die ab dem 1. September 2024 eingehen, gelten die dann gültigen Konditionen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Die Konditionen werden zu diesem Zeitpunkt auf deren Homepage veröffentlicht.
Die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und weitere Informationen sind zu finden unter https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/95/index.php.