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+++News aus der Stadt Freising: Saisonbeginn in den Naherholungsgebieten: Notrufsäulen an Badeseen+++

Um allen Besucherinnen und Besuchern der städtischen Naherholungsgebiete Ruhe und Erholung im bestmöglichen Umfang zu bieten, erinnert die Stadt Freising zu Beginn der Badesaison 2022 wieder an einige wichtige Verhaltensregeln an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und an den Pullinger Seen. Neu: In allen drei Erholungsgebieten stehen ab sofort Notrufsäulen bereit.

Grundsätzlich gilt: Das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Parkplätze in diesen Gebieten ist nicht erlaubt. Feuer dürfen abseits der hierfür besonders ausgewiesenen Plätze (Feuerstellen/Feuerschalen) nicht unterhalten werden. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand von mindestens 30 Zentimetern zum Boden. Grillfeiern sollten bei der Stadt Freising, Amt 32 (Ordnungsamt), angezeigt werden.

Es ist nicht gestattet, in den genannten Naherholungsbieten zu nächtigen, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen und Waren aller Art (einschließlich Speisen und Getränke!) zu verkaufen. Und: Es ist verboten, Tiere aller Art zu füttern und während der Badesaison (15. Mai mit 15. September) Tiere mitzubringen. Für den Vöttinger Weiher gibt es eine Ausnahme: Dort ist Zelten möglich.

In den Naherholungsgebieten geplante Veranstaltungen jeglicher Art müssen unbedingt mit der Stadt abgestimmt werden: Die erforderliche Genehmigung ist beim Ordnungsamt der Stadt Freising, Amt 32, Telefon 0 81 61/54-4 32 09, oder per Mail an naherholung@freising.de zu beantragen. Das Formular zur Beantragung einer Genehmigung steht online zur Verfügung auf den Seiten der Stadt Freising www.freising.de unter Kultur & Freising / Seen bzw. unter Rathaus / Rathaus direkt – Suchfunktion Buchstabe „V“, Veranstaltung in den Naherholungsgebieten Pullinger Seen, Stoibermühle, Vöttinger Weiher“ (https://www.freising.de/rathaus/rathaus-direkt/formulare/veranstaltungen-in-den-naherholungsgebieten-pullinger-seen-stoibermuehle-voettinger-weiher).

Von allen Benutzerinnen und Benutzern sind die Grünanlagen sauber zu halten. Für den entstehenden Müll stehen Abfallbehälter bereit. Ganz wichtig: Mögliche Glasscherben sind umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden!

Da der Erholungswert für alle Gäste absoluten Vorrang vor allen anderen Nut-zungen hat, wurden entsprechende Benutzungssatzungen erlassen (jederzeit zum Nachlesen online auf der Homepage der Stadt unter www.freising.de (Kultur & Freising / Seen) jederzeit abgerufen werden können. Für die Einhaltung dieser eigentlich selbstverständlichen Grundlagen sorgen Beschäftigte der Stadt Freising, damit sich Jung und Alt auch wirklich wohl fühlen können.

Die Standorte der Notrufsäulen

Auf Antrag der Freien Wähler Freising hat die Stadt Freising mit der Björn Steiger Stiftung jetzt im April fünf Notrufsäulen in den drei Naherholungsgebieten errichtet (Gesamtkosten: 35 000 Euro) – die Säulen sind bereits einsatzbereit und befinden sich, klar gekennzeichnet durch eine SOS-Markierung.

  • am Pullinger See, Südstrand, etwa in der Mitte der Liegewiese
  • am Pullinger See, Nordstrand, relativ in der Mitte auf der Liegewiese.
  • am Vöttinger Weiher am Süd-West-Eck des Badebereichs.
  • am Badesee Stoibermühle am nord-westlichen Ufer des Sees
  • am Badesee Stoibermühle am nord-östlichen Eck Ufer des Sees.

Die Björn Steiger Stiftung fördert Kommunen und unterstützt sie durch Beratung und beim Aufstellen der Notrufsäulen. Beim Absetzen eines Notrufes werden die Nutzer/-innen direkt mit der Rettungsleitdienststelle verbunden. Die Notrufsäulen laufen autark und benötigen somit keinen Stromanschluss.

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