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+++News aus dem Landratsamt: Landkreis Freising sucht noch etwa 20 Interviewer für den Zensus 2022 +++

Im Mai 2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen in Bayern werden im Landkreis Freising noch etwa 20 zuverlässige Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, diese wichtige statistische Erhebung zu unterstützen. Das Engagement wird mit einer attraktiven, steuerfreien Aufwandsentschädigung belohnt. Darüber hinaus erhalten alle Erhebungsbeauftragten eine Schulung zur Vorbereitung auf ihre wohnortnahe Tätigkeit.

Für den Zensus 2022 wurden in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Bayern 94 Erhebungsstellen eingerichtet. Sie sind wichtige Partner für das Bayerische Landesamt für Statistik, denn sie organisieren und koordinieren vor Ort die Durchführung der statistischen Großerhebung. Auch im Landkreis Freising ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern.

Wer sich als Erhebungsbeauftragte beteiligen möchte, kann sich beim Landratsamt Freising, Erhebungsstelle Zensus, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, E-Mail: zensus@kreis-fs.de oder Telefon 08161/600824-95 (-96 oder -97) melden.

Was sind die Aufgaben?

Die Interviewer werden im Rahmen der Haushaltsbefragungen eingesetzt und führen kurze Interviews mit auskunftspflichtigen Personen vor Ort. Eine eintägige Schulung bereitet sie gezielt auf ihren wohnortnahen Einsatz vor. Die ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wochen und startet Anfang Mai 2022. Die Organisation der Befragungen können die Beteiligten selbst gestalten: Begehung von Anschriften, Einwurf der Terminankündigungen, Durchführung der tatsächlichen Befragung. Als letzten Schritt dokumentieren sie die Ergebnisse in einem bereitgestellten Tablet und übermitteln sie an die Erhebungsstelle.

Wer kann sich bewerben?

Jeder, der zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann als Erhebungsbeauftragter eingesetzt werden. Für die Tätigkeit wird eine zuverlässige und sehr genaue Arbeitsweise vorausgesetzt. Hinzu kommt eine gewisse zeitliche Flexibilität mit Blick auf die Durchführung der Erhebungen. Höchste Priorität hat die Verschwiegenheit, vor allem beim Umgang mit den Daten.

Was wir Ihnen bieten

Erhebungsbeauftragte erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Diese liegt durchschnittlich bei etwa 1000 Euro. Je nach Umfang der übernommenen Tätigkeiten kann dieser Betrag höher ausfallen. Zudem werden alle anfallenden Auslagen sowie Fahrtkosten erstattet. Das benötigte Material für die Interviews wird bereitgestellt.

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