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+++News aus dem Landratsamt: Änderung des BayKiBiG zum 1. Januar 2027: Neue Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege.+++

Der Bayerische Landtag hat am 22. Juli 2026 eine umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft und bringen auch für die Kindertagespflege neue Rahmenbedingungen mit sich. Insbesondere die bisherige kindbezogene Förderung wird künftig durch einen Pauschalbetrag je Tagespflegeperson ersetzt. Davon betroffen ist unter anderem die sogenannte erhöhte Förderung von Großtagespflegen nach Artikel 20a BayKiBiG.

Die erhöhte Förderung nach Artikel 20a BayKiBiG erhalten bislang Großtagespflegen, in denen mindestens eine pädagogische Fachkraft tätig ist. Zusätzlich zum Tagespflegeentgelt werden diese Großtagespflegestellen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie über den Freistaat Bayern und die Wohnsitzgemeinde erhöht und damit einrichtungsähnlich gefördert. Diese zusätzliche Förderung entfällt zum 1. Januar 2027.

Das zuständige Team des Landratsamts Freising hat die betroffenen Tagespflegepersonen bereits über die anstehende Änderung informiert und steht ihnen auch weiterhin beratend zur Seite. Gemeinsam werden die künftigen Möglichkeiten und die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die jeweiligen Betreuungsangebote besprochen.

Reguläre Förderung bleibt bestehen

Wichtig für Eltern und Tagespflegepersonen: Die reguläre Förderung der Kindertagespflege bleibt bestehen. Von der Gesetzesänderung zur erhöhten Förderung nach Artikel 20a BayKiBiG sind insbesondere Großtagespflegen betroffen, die bislang von dieser zusätzlichen Förderung profitiert haben. Großtagespflegen, die bisher nicht nach Artikel 20a BayKiBiG gefördert wurden, sind von dieser konkreten Änderung nicht betroffen.

In der Kindertagespflege kann eine einzelne Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Tagespflegepersonen sind dabei in der Regel selbstständig tätig. In Großtagespflegestellen können Tagespflegepersonen auch angestellt sein.

Kindertagespflege ist wichtige Säule der Betreuung

Die Kindertagespflege ist eine wesentliche Säule der Kindertagesbetreuung im Landkreis Freising. Viele Eltern entscheiden sich bewusst für diese familiennahe Betreuungsform. Gerade für Kinder unter drei Jahren bietet sie eine individuelle Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Wie wichtig die Kindertagespflege für die Betreuungssituation im Landkreis ist, zeigen die Zahlen: Nach der Jahresstatistik zum 1. Januar 2025 wurden 19,4 Prozent der betreuten U3-Kinder im Landkreis Freising in der Kindertagespflege betreut.

Im August 2026 gibt es im Landkreis aktuell insgesamt 83 Tagespflegepersonen. Sie stellen 407 Betreuungsplätze zur Verfügung. 47 Tagespflegepersonen arbeiten in Großtagespflegestellen. Insgesamt gibt es 23 Großtagespflegestellen, davon 15 regulär geförderte und acht nach Artikel 20a BayKiBiG geförderte Großtagespflegen. Die 23 Großtagespflegestellen bieten zusammen 230 Plätze, davon entfallen 80 Plätze auf die nach Artikel 20a BayKiBiG geförderten Angebote. Die acht betroffenen Großtagespflegen befinden sich in vier Gemeinden im Landkreis.

„Die Kindertagespflege ist für viele Familien im Landkreis Freising ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinderbetreuung. Deshalb ist es uns wichtig, die betroffenen Tagespflegepersonen frühzeitig über die gesetzlichen Veränderungen zu informieren und sie bei der Suche nach passenden Lösungen zu unterstützen“, so Barbara Straßer, Leiterin des Sachgebiets Besondere Fachdienste.

Die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege im Landkreis Freising sind in den Richtlinien des Landkreises zur Förderung der Kindertagespflege festgelegt. Die Fachbereiche Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen im Landratsamt stehen Eltern, Tagespflegepersonen und Trägern für Fragen und Beratung zur Verfügung.

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