+++News aus dem Landratsamt: Optimierung der Abfallwirtschaft: Landkreis verwaltet Rest- und Biomülltonnen wieder selbst – Sperrmüllgebühr fällt weg.+++
„Vereinfachung, Optimierung und Kosteneinsparung“: Mit diesen drei Schlagworten beschreibt Landrat Helmut Petz den Weg, den der Landkreis Freising bei der Abfallwirtschaft gerade geht. Landrat und Landratsamt haben der Kreispolitik Änderungen vorgeschlagen, um das Abfallwirtschaftssystem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeitgemäß, effizient und kostengünstig zu gestalten. Die Kreisgremien haben sich von den Vorschlägen überzeugen lassen.

Tonnenbewirtschaftung wieder in der Hand des Landkreises
Mit Beginn des neuen Jahres holt der Landkreis Freising die Bewirtschaftung der Restmüll- und Biotonnen in die Landkreisverwaltung zurück. Diese hoheitliche Aufgabe des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wurde in den 1970er Jahren gegen Entrichtung einer Verwaltungskostenpauschale auf die Gemeinden übertragen. In Zukunft wird der Landkreis die Tonnenbewirtschaftung wieder in Eigenregie verwalten. Im Stadtgebiet von Freising fand die Umstellung bereits Anfang 2025 statt, weil die Stadt den Vertrag gekündigt hatte. Ab 1. Januar 2026 ist die Landkreisverwaltung für sämtliche kommunalen Behälter für Biomüll und Restabfall im Landkreis Freising zuständig. An- und Abmeldung der Tonnen erfolgen ausschließlich über das Landratsamt, auch die Abfallgebührenbescheide erlässt die Kreisbehörde.
Mit Umsetzung der Maßnahme können durch Synergieeffekte mittelfristig voraussichtlich bis zu 500.000 Euro eingespart werden. Diese Einsparungen werden in den kommenden Jahren den Gebührenzahlern zugutekommen.
Keine Restmüllabgabe mehr an Wertstoffhöfen
Restmüll gehört in die Restmülltonne. Um am Wertstoffhof gleichwohl niemanden abweisen zu müssen, wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit geschaffen, auch dort Kleinmengen von Restmüll abzugeben. Dieser Service ist aber aufwändig und kostenintensiv. Zum Jahresende läuft der Entsorgungsvertrag mit dem Dienstleister aus und soll auch nicht mehr fortgesetzt werden. Ab 1. Januar 2026 kann also kein Restmüll mehr am Wertstoffhof entsorgt werden. Dafür können Einsparungen im Haushalt der kommunalen Abfallwirtschaft erreicht werden, die sich positiv auf die zukünftige Gebührenkalkulation auswirken werden. Außerdem kann so auf den Wertstoffhöfen Platz geschaffen werden für neue zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Ausweitung der Annahmekapazitäten für ausgediente Photovoltaikanlagen. Für kleinere Mengen von Restmüll, die nicht mehr in die Restmülltonne passen, gibt es die Restmüllsäcke, die in den Gemeinden gegen eine geringe Gebühr von fünf Euro erworben werden können. Einmalig anfallende größere Mengen von Restmüll können selbstverständlich weiterhin gegen Gebühren an der Umladestation des Landkreises abgegeben werden.
Gebühr für Sperrmüll fällt ab 2027 weg
Mit großer Mehrheit ist der Ausschuss für Planung und Umwelt des Landkreises Freising zudem dem Vorschlag des Landrats gefolgt, dass es ab dem Jahr 2027 keine gesonderte Gebühr mehr für Sperrmüll geben soll. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises Freising abzugeben. „Das ist ein deutlicher Schritt in Richtung Bürokratieabbau und spart Verwaltungsaufwand“, sagt Landrat Petz.
Die Möglichkeit zur kostenfreien Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen besteht erst mit Ablauf der aktuellen Gebührenperiode – zum Ende des Jahres 2026. Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll werden dann auf die Gebühren für die Restmülltonne umgelegt. Mit einer mehr als geringfügigen Erhöhung der Restmüllgebühr rechnet Landrat Helmut Petz gleichwohl nicht, „denn der ersparte Verwaltungsaufwand ist gebührenmindernd gegenzurechnen“. Und auch die Bürgerfreundlichkeit gewinnt, weil Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen an den Wertstoffhöfen einfach abgegeben werden kann. Größere Mengen an Sperrmüll können gegen Gebühr zur Umladestation des Landkreises (Firma Wurzer) gebracht werden. Sperrmüll von Gewerbebetrieben ist von der kostenfreien Abgabemöglichkeit generell ausgenommen.

